Darf ein Nachbar in unserer Mietwohnung privat Geld fürs Rasenmähen verlangen?
Hallo, Ich wohne in Miete und wir sind in der Wohneinheit drei Parteien. Es geht um das Rasenmähen. Der Vermieter distanziert sich komplett um das Rasenmähen, im Mietvertrag ist geregelt dass die Parteien dafür sorgen müssen. Somit ist er raus aus dem Spiel. Folgender Sachverhalt:
Nachbar A hat sich privat einen Rasenmäher gekauft (Kosten 265€). Jeder von uns drei Parteien darf ihn benutzen um unseren gemeinsam genutzen Rasen zu mähen. Jetzt hat Nachbar A eine Liste erstellt, wo jeder von den drei Parteien mit Datum drin steht wann wir gemäht haben. Unser Nachbar A ist richtig mäh-geil und mäht alle zwei Wochen den Rasen (man kommt also selber weniger dazu als er selber).
Es wurde von allen zusammen insgesamt 25 mal gemäht. Dazu setzt er je mähen 15€ an. Plus Spritkosten sind wir bei Kosten mähen und Kosten Rasenmäher insgesamt bei ~670€. Dies hat er durch die drei Parteien geteilt und somit müsste jede Partei ~232€ zahlen. Da Nachbar A, der diese Rechnung erstellt hat, aber viel öfters gemäht hat und ja auch den Mäher gekauft hat, ist er bei einem "Plus" von 215€ mehr als die ~232€. Die 215€ legt er jetzt auf uns und auf Nachbar C aus (Wir müssen ~88€ zahlen und Nachbar C ~127€)
Wir benutzen nur seinen Mäher mit, er gehört uns somit nicht und ich sehe es auch nicht ein ihn zu 1/3 zu kaufen... Genauso wie er 15€ je mähen ansetzt. Wenn das "Verschleissteile" sein sollen, kommen die mir schon hoch vor, weil Spritkosten wurden ja in die Rechnung schon mit aufgenommen.
Darf er das machen? Bzw. habt ihr einen Tipp wie ich ihm gegenüber die Sachlage "klarstellen" kann? (Ich habe nichts dagegen mich zu beteiligen aber nur Anteilmäßig und nicht zu 1/3!)
Ich hoffe es kam halbwegs verständlich rüber..
Vielen Dank Euch schoneinmal
4 Antworten
Ohne gültige, von allen drei Parteien akzeptierte Regelung bzw. Absprache kann kein Geld verlangt werden. Gibt es keine Regelung zwischen den Mietern, so kann jeder mähen wie er will und wann er will, aber nicht auf Kosten der Anderen. Mäht Einer "immer" und ein Anderer nie, so muss im Streitfall der Vermieter die Mähzeiten festlegen. Hat er diese Einflussnahme (Änderung- bzw. Anpassungsmöglichkeit des MV) aber nicht im Mietvertrag notiert, so wird es schwierig, denn eine nachträgliche Änderung des MV muss ein Mieter nicht zustimmen. Hier hoffe ich, dass der Vermieter auch daran gedacht hat, dass sich die Mieter immer gütlich einigen. Die Mieter untereinander, können sich aber nicht mit Kosten belegen. Sie stehen nämlich in keinem gesetzlichen Vertragsverhältnis untereinander, sondern nur zum Vermieter. Mäht man "nie", so verhält man sich natürlich entgegen des Mietvertrags und könnte vom Vermieter eine Abmahnung bekommen. Das würde einen wieder nötigen sich mit den anderen Mietern abzusprechen. Die Häufigkeit der Mähzeiten muss sich aber im "notwendigen" Rahmen bewegen. Wichtig, Übernimmt ein Mieter das mähen für einen Anderen (mit Geldleistung), so ist dies im Rahmen eines Nebenjobs sozialversicherungspflichtig. Diese Tätigkeit muss auch von der Berufsgenossenschaft abgesichert sein, man könnte sich ja auch dabei verletzen.
Zum Rasenmäher. Es ist die persönliche Sache des Käufers dass er den Rasenmäher angeschafft hat. Entweder ihr beteiligt euch und er gehört danach allen unentgeltlich, oder er stellt euch diesen kostenfrei zur Verfügung. Wollt ihr das nicht, einfach selbst einen kaufen.
Für das Mähen darf er nichts verlangen. Das ist in den Mietverträgen festgelegt, dass alle Mieter mähen müssen. Wie oft, das ist Auslegungssache. Wenn er mähgeil ist, dann ist das sein Problem. Ich mähe äußerst ungern.
Aber den Rasenmäher müsstet ihr drei Mieter zu je ein Drittel bezahlen. Er gehört dann auch euch zu einem Drittel.
Normalerweise regelt man dies genau wie den Treppendienst. Feste Intervalle, für jeden gleich. Somit würde eine Berechnung, wie sie dein Nachbar anstellt, überhaupt nicht notwendig. Weiter könnte man vereinbaren, dass 15 € dann fällig werden, die dann der Verpflichtete an den jeweils nächsten bezahlt, sofern er seiner Verpflichtung nicht nachkommt oder sich von einem anderen Mieter vertreten lässt. (z.B. im Urlaub/Krankheit/etc.)
Sofern der Garten mitvermietet ist, obliegt es dem Vermieter die Anschaffung der Geräte zu finanzieren. Diese könnte er nämlich auch nicht in der BEKO auf den Mieter umlegen. Die Anschaffung eines Rasenmähers wäre nur dann umlagefähig, wenn zuvor ein Altgerät vorhanden war, dessen Reparatur teurer als die Neuanschaffung wäre.
Sehr gute Antwort. Nur da mit den Reparaturen scheint mir nicht korrekt. Die muß der Vermieter selbst tragen.
Wenn es Dich nicht stört das der Rasen hoch ist und langsam verwildert, dann ziehe Dich aus dieser Aktion genauso zurück wie Dein Vermieter. Dann kann es sein das man Dir das benutzen des Rasens verbietet und wenn dazu nichts Mietvertrag steht ja dann müsst ihr Euch miteinander streiten viel Spaß.