Darf ein Nachbar in unserer Mietwohnung privat Geld fürs Rasenmähen verlangen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne gültige, von allen drei Parteien akzeptierte Regelung bzw. Absprache kann kein Geld verlangt werden. Gibt es keine Regelung zwischen den Mietern, so kann jeder mähen wie er will und wann er will, aber nicht auf Kosten der Anderen. Mäht Einer "immer" und ein Anderer nie, so muss im Streitfall der Vermieter die Mähzeiten festlegen. Hat er diese Einflussnahme (Änderung- bzw. Anpassungsmöglichkeit des MV) aber nicht im Mietvertrag notiert, so wird es schwierig, denn eine nachträgliche Änderung des MV muss ein Mieter nicht zustimmen. Hier hoffe ich, dass der Vermieter auch daran gedacht hat, dass sich die Mieter immer gütlich einigen. Die Mieter untereinander, können sich aber nicht mit Kosten belegen. Sie stehen nämlich in keinem gesetzlichen Vertragsverhältnis untereinander, sondern nur zum Vermieter. Mäht man "nie", so verhält man sich natürlich entgegen des Mietvertrags und könnte vom Vermieter eine Abmahnung bekommen. Das würde einen wieder nötigen sich mit den anderen Mietern abzusprechen. Die Häufigkeit der Mähzeiten muss sich aber im "notwendigen" Rahmen bewegen. Wichtig, Übernimmt ein Mieter das mähen für einen Anderen (mit Geldleistung), so ist dies im Rahmen eines Nebenjobs sozialversicherungspflichtig. Diese Tätigkeit muss auch von der Berufsgenossenschaft abgesichert sein, man könnte sich ja auch dabei verletzen.

Zum Rasenmäher. Es ist die persönliche Sache des Käufers dass er den Rasenmäher angeschafft hat. Entweder ihr beteiligt euch und er gehört danach allen unentgeltlich, oder er stellt euch diesen kostenfrei zur Verfügung. Wollt ihr das nicht, einfach selbst einen kaufen.

Für das Mähen darf er nichts verlangen. Das ist in den Mietverträgen festgelegt, dass alle Mieter mähen müssen. Wie oft, das ist Auslegungssache. Wenn er mähgeil ist, dann ist das sein Problem. Ich mähe äußerst ungern.

Aber den Rasenmäher müsstet ihr drei Mieter zu je ein Drittel bezahlen. Er gehört dann auch euch zu einem Drittel.

Normalerweise regelt man dies genau wie den Treppendienst. Feste Intervalle, für jeden gleich. Somit würde eine Berechnung, wie sie dein Nachbar anstellt, überhaupt nicht notwendig. Weiter könnte man vereinbaren, dass 15 € dann fällig werden, die dann der Verpflichtete an den jeweils nächsten bezahlt, sofern er seiner Verpflichtung nicht nachkommt oder sich von einem anderen Mieter vertreten lässt. (z.B. im Urlaub/Krankheit/etc.)

Sofern der Garten mitvermietet ist, obliegt es dem Vermieter die Anschaffung der Geräte zu finanzieren. Diese könnte er nämlich auch nicht in der BEKO auf den Mieter umlegen. Die Anschaffung eines Rasenmähers wäre nur dann umlagefähig, wenn zuvor ein Altgerät vorhanden war, dessen Reparatur teurer als die Neuanschaffung wäre.



bwhoch2  03.04.2016, 14:53

Sehr gute Antwort. Nur da mit den Reparaturen scheint mir nicht korrekt. Die muß der Vermieter selbst tragen.

Wenn es Dich nicht stört das der Rasen hoch ist und langsam verwildert, dann ziehe Dich aus dieser Aktion genauso zurück wie Dein Vermieter. Dann kann es sein das man Dir das benutzen des Rasens verbietet und wenn dazu nichts Mietvertrag steht ja dann müsst ihr Euch miteinander streiten viel Spaß.