Muss eine Zufahrt, für die ich lediglich ein Wegerecht habe, immer frei bleiben oder reicht es, wenn der Besitzer die Zufahrt frei macht, wenn ich durch muss?
Wir sind Besitzer einer Doppelhaushälfte mit Garage. Beides ist nur über die Einfahrt über ein Nachbargrundstück zu erreichen. Hierfür besitzen wir ein Wegerecht. Unser Nachbar parkt des öfteren in dieser Einfahrt, setzt sein Auto aber, wenn wir klingeln, weg. Ist es unser Recht zu verlangen, dass die Einfahrt Tag und Nacht freigehalten wird? Unser Haus steht derzeit leer, da wir umgezogen sind. Wir kommen also lediglich alle paar Tage vorbei, um etwas abzuholen oder hinzubringen. Dann steht allerdings oft das Auto des Nachbarn im Weg.
1 Antwort
Eigentlich reicht es aus wenn der Eigentümer frei macht wenn gewünscht. Dazu müsste er aber im Wagen sitzen oder um den Wagen herumstehen stehen oder gerade erkennbar beim Ein oder Ausladens sein. Ein "Berechtigter" muss nicht klingeln oder in den umliegenden Kneipen suchen um rein zu dürfen. Bei einem leerstehenden Haus ... würde ich dem Nachbarn sagen er soll weiter hinten parken, dann könnte man sich davor stellen wenn man doch mal kommt.Denn sonst wird das schlimwww.nachbarschaftsstreit.de..de. Der Nachbar könnte auch ein Tor errichten.....