Muss eine Gastherme eigentlich gewartet werden?
Ich erinnere mich, dass an unserer Gastherme mal so ein TÜV-Siegel war, das von irgendwem (schätze mal vom Vermieter) abgemacht wurde..
jetzt macht das Ding öfter komische Geräusche und wenn man nicht sofort das kalte Wasser mit aufdreht, kommt schonmal sprudelnd kochendes Wasser raus.
Muss so ein Ding gewartet werden? Ich bin seit 3 Jahren in der Wohnung und ich wüsste nicht wann das mal passiert wäre.. Und wenn nicht kann da was passieren?
Der Vermieter ist sehr geizig und kümmert sich immer nur widerwillig um etwas...hab eigtl keine Lust den zu fragen..
18 Antworten
soviel ich weiss muss sie jedes Jahr gereinigt und gewartet werden. War jedenfalls so, wo wir früher gewohnt hatten. Und lass Dir nicht einreden, die Mieter müssten die Kosten tragen, Nee der Vermieter muss.
@ anjanni: So kenne ich das auch.
So´n Quatsch gibt nur wer unwissendes von sich.
Der Mieter muss schon die Kosten tragen. Denn der Vermieter verlangt Betriebskosten. Hier werden die Kosten der Wartung mit eingegeben, wenn er in Vorleistung tritt. Aber grundsätzlich ist der Eigentümer auch für sein Eigentum verantwortlich. Er kann diese Verantwortung nach Vereinbarung mit seinem Mieter an diesem abgeben. Das muss aber im Mietvertrag geregelt sein.
Das Ding muss 1x im Jahr gewartet werden. Der Vermieter ist verpflichtet, sich um sowas zu kümmern und zu bezahlen.
Nein! Der Vermieter kann vertraglich festsetzen, dass sich der Mieter darum kümmern muss. Bezahlen muss es der Mieter.
@rimusvonquack. So ist es.
wir haben in unseren Mietwohnungen auch Gasthermen (Durchlauferhitzer). Wenn im MV nichts geregelt ist, sollte dies natürlich schon Sache des Vermieters sein. Wenn er dies aber nicht macht, und die Therme dadurch einen größeren Schaden erhält, ist das wohl seine Sache. In den MIetwohnungen von meinem Chef ist in den MV geregelt, daß die Therme 1 x pro Jahr gewartet werden muß. Die Kosten werden aufgeteilt. Es ist sicherlich besser, die Therme warten zu lassen, als darauf zu warten, bis was Größeres kaputt ist ! Berichte dem Vermieter von den Störungen - wenn es schlimmer wird, kannst du auch nach Fristsetzung die Miete mindern !
Ja, aber vorher sollte man in den Mietvertrag nachsehen, was genau vereinbart wurde.
hab ich eigentlich auch geschrieben, "Wenn im MV nichts geregelt ist, ..."
Ach so! Ja! Stimmt! Das habe ich glatt überlesen!
Hallo MadameNoir,
als erstes solltest Du in Deinem Mietvertrag nachsehen, was darin steht.
Es ist so, dass Du für alles eine Nutzungsgebühr bezahlst. Das wäre dann die Kaltmiete. Dann gibt es noch die so genannten Nebenkosten. Hierzu gehören sehr viele Einzelposten, die alle im Mietvertrag aufgelistet sein müssen und einmal im Jahr mit der Betriebskostenabrechnung offengelegt werden müssen. Hierzu gehört im Regelfall auch die Wartung der Heiztherme. Steht jedoch im Mietvertrag, dass der Mieter für die Wartung zuständig ist, dann muss er sich auch hierum kümmern und selber einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abschließen. Ansonsten liegt es im Verantwortungsbereich des Vermieters. Die Kosten hierfür trägt in jedem Fall der Mieter. Entweder durch die Umlagen in der Betriebkostenabrechnung oder durch die Direktzahlung an die Fachfirma. Sollte in Deinem Mietvertrag nichts davon stehen, dass Du Dich verpflichtest, für die Wartung zu sorgen, dann MUSS das der Eigentümer unternehmen. Du solltest ihn dann unverzüglich anschreiben und auffordern, die Therme warten zu lassen.Reagiert er nicht oder lehnt es ab, dann darfst Du ankündigen, nach einer angemessenen Frist eine Fachfirma zu beauftragen. In DIESEM Fall darfst Du die Kosten (auch nach Ankündigung) von der Miete abziehen.
was für eine heiße diskussion. Deine Antwort ist umfassend richtig.
Ja, Tabaluga, das ist wohl so. Es gibt Unterschiede zwischen Recht und Meinung. Danke für Deine Unterstützung.
Eine Gastherme muss einmal pro Jahr gewartet werden und einmal pro Jahr vom Schornsteinfeger auf den Schadstoffaustoß geprüft werden. Beides muss der Mieter zahlen.
muss überhaupt nicht. kann und sollte aber wer es nicht macht wird nicht verhaftet.
Nee, verhaftet wird man nur, wenn das Haus in die Luft geflogen ist - sofern man es überlebt hat.
Nee, der Mieter trägt die Kosten der Wartung einer Heizungsanlage.
Bei einer Zentralheizung ist die Wartung auf die Heizkosten umlegbar.