Kochendes Wasser aus Wasserhahn: Muss der Vermieter den Schaden reparieren ?
Wir wohnen in einem Zweifamilien Haus im Erdgeschoss. Sobald wir oder auch die Familie über uns, den Wasserhahn aufdreht (sei es Toilette, Waschbecken oder auch Spülmaschine) kommt bei uns aus der Leitung kochend heißes Wasser. Gerade beim Duschen ist das nicht angenehm, da es teilweise fast zu Verbrühungen kommt. Das letzte mal bin ich fast aus der Dusche (Badewanne mit Spritzschutz) gefallen, weil ich gerade am Haare waschen war und somit die Augen zu hatte und mich nicht richtig orientieren konnte.
Ganz liebe Grüße Kathy
5 Antworten
Das ist auf jeden Fall ein erheblicher Mangel. Die Wassertemperatur in den Wohnungen muss unabhängig voneinander regulierbar sein. Ich sehe Installationsfehler. Den Mangel schriftlich mit Fristsetzung (10 Werktage, Datum festlegen) per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitteilen. Gleichzeitig Mietminderung (5 Prozent) ankündigen für die Zeit der Mangelhaftigkeit. Selbstbeauftragung bei Verfristung scheidet hier wohl aus. Deshalb nach eingetretener Verfristung über einen weiteren Teil der Miete (20%) zusätzlich zur Mietminderung das Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Zurückbehalt ist nach Mangelbeseitigung nachzuzahlen, die Mietminderung nicht. Den Zurückbehalt auch dem V. vorab zur Kenntnis geben. Dieser dient dazu, auf den Vermieter Druck auszuüben.
Sollte die andere Mietpartei der Vermieter sein, solltest du von meinen Ratschlägen keinen Gebrauch machen. Mit ziemlicher Sicherheit würde der dann dir nach 573a BGB mit einer um 3 Monate verlängerten Kündigungsfrist ohne Begründung kündigen dürfen.
Zum Einen dürfte die Warmwassertemperatur viel zu hoch eingesetellt sein (max 60°C, wegen Verbrühungsgefahr und vermehrtem Kalkausfall bei höheren Temperaturen) zum Anderen scheint tatsächlich ein Druckproblem zu bestehen, bzw. falls dieses Problem schon immer besteht dürften grobe Installationsfehler, meist in Form zu gering bemessener Rohrleitungsdimensionen der Grund sein. Der Besuch eines Sanitär-Installateurs scheint mir notwendig zu sein (am besten den Termin so legen, dass die oben wohnende Partei mit einbezogen und zum Termin auch der Zutritt zu deren Wohnung möglich ist). Die Kosten sollten zulasten des Hauseigentümers gehen, da es sich um einen offenbar nicht selbstverschuldeten Sachmangel an der Mietsache handelt.....
das Problem liegt am Wasserdruck....
wenn in der oberen Wohnung Wasser "gezapft" wird ( Toilette oder Waschbecken ) fällt der Kaltwasserdruck kurzzeitig....
das bedeutet, dass etwas weniger kaltes Wasser zur Verfügung steht,
aber etwas mehr warmes ( heißes )....
das ist KEIN Mangel !
aber... ihr habt die Möglichkeit, euch in der Dusche eine Thermostatbatterie
einbauen zu lassen.... aber sicherlich auf eigene Kosten !
aber... ihr habt die Möglichkeit, euch in der Dusche eine Thermostatbatterie
Das würde ich vorher durch einen Sanitärinstallateur abklären lassen! Je nach Warmwasserbereitung könnte es durchaus sein, dass diese Art Armatur nicht funktioniert, bzw. eine geeignete spezielle(und damit teure) Armatur verbaut werden muß. Es wäre auch bestenfalls ein "Lindern" der Symptome und keine Beseitigung der Ursachen....wie die dauerhafte Einnahme von Schmerztabletten bei Zahnweh....
Was ist der Unterschied zwischen dem herkömmlichen Wandanschluss und dieser Thermostatbatterie?
Klar ist diese Instandsetzung Sache des Vermieters.
Nein, so sollte es nicht sein. Vermutlich liegt das daran, dass bei Euch der Wasserdruck zu gering ist. Wenn jetzt über Euch kaltes Wasser aufgedreht wird, überwiegt bei Euch der Druck des warmen und der von Dir beschriebene Effekt tritt ein.
Meist ist im Keller ein Druckminderer installiert. Wenn Ihr den etwas weiter aufdreht sollte der Effekt verschwinden.
das kann jeder regulieren. Wenn man zu weit aufdreht, dann spritzt es aus dem Wasserhahn. Kann auch unangenehm sein. Müsst Ihr einfach ausprobieren.
Könnte man das als Laie regulieren? Bzw. wie sehen da die "Normwerte" aus?