Ich habe misst gebaut, muss der Vermieter das Waschbecken erneuern (siehe Bild)?

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Das ist ein MIetsachschaden, den du deiner privaten Haftpflichtversicherung melden musst. Wenn du keine hast, zahlst du selbst.

Die Reparatur muss der Eigentümer veranlassen, der hat vielleicht eine Vertragsfirma, die für ihn arbeitet.

Ach her je, dass sind ein Paar Euro. Da würde ich jetzt nicht rum machen.

Kannst mal deinen Vermieter höflich, von Mensch zu Mensch fragen ob er da eventuell was machen kann. Wenn nicht, würde ich wegen dem bißchen jetzt kein Rechtsstreit oder ähnliches veranlassen, sondern einfach in den baumarkt gehen, die Situation schildern, mir ein geeignetes Produkt empfehlen lassen mit dem ich es wieder gut machen kann und nach einer kurzen mündlichen Anleitung wieder gut machen.

Apolon  31.01.2019, 00:49
sondern einfach in den baumarkt gehen, die Situation schildern, mir ein geeignetes Produkt empfehlen lassen mit dem ich es wieder gut machen kann und nach einer kurzen mündlichen Anleitung wieder gut machen.

Dazu ist der Mieter nicht berechtigt.

Denn dann wird der Vermieter spätestens beim Auszug, einen Ersatz von dem Mieter für das verschwundene Waschbecken fordern.

KKatalka  31.01.2019, 07:58
@Apolon

Was für ein verschwundene Waschbecken? Im baumarkt gibt es Mittel mit denen man das Loch sauber schließen kann. Jetzt mal Ehrlich, wenn ich von einem neuen Waschbecken geschrieben hätte, hätte ich nicht an ein paar Euro gedacht.

Apolon  31.01.2019, 13:17
@KKatalka

Du schreibst völligen Unsinn.

Wenn du ein Waschbecken in einer Mietwohnung beschädigst, musst du für Ersatz aufkommen. Bedeutet, der Vermieter entscheidet, welches neue Waschbecken er einbaut und nicht du.

Allerdings musst du nicht den Neupreis des Waschbeckens, sondern nur den Zeitwert zahlen.

Und eine Reparatur des Waschbeckens ist dem Mieter nicht erlaubt.

Wenn man hier manche Antworten liest, zieht es Einem die Schuhe aus. Da will z.B. Einer aus Erfahrung wissen, dass die Hausratversicherung zuständig ist. Die Hausratversicherung versichert gegen Einbruchsdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, evtl. noch gegen Elementarschäden. Selbst, wenn durch das Loch im Waschbecken Leitungswasser austreten und Schaden anrichten würde, müsste grundsätzlich der Verursacher haften.

Zuständig ist hier ausschließlich die Private Haftpflichtversicherung. Diese beinhaltet Mietsachschäden als Baustein. Eine gute Private Haftpflichtversicherung beinhaltet auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, die hier aber nicht gegeben wäre.

Der Vermieter muss lediglich Instandhaltungen und Schäden durch Abnutzung bezahlen. Wenn Du dein Auto verborgst und Dein Kumpel macht es durch Ungeschicklichkeit kaputt, wirst Du es auch nicht selbst bezahlen nach dem Motto -"es ist ja Dein Auto".

Melden und Zeitwert bezahlen.

Das Alles lässt sich durch eine Private Haftpflichtversicherung umgehen. Kostet für Single weniger als 5€ monatlich, für Familien max. 8€ - ohne Selbstbeteiligung. Die Versicherung regelt alles mit dem Vermieter, zahlt und wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.

Im Übrigen ist die Beratung bei Schäden für mich als Versicherungsmakler die wichtigste Tätigkeit. Falsch gemeldet kann auch zum Leistungsausschluss führen. Das Alles kriegst Du bei Deinem Versicherungsmenschen für die 5 € inklusive, er nimmt Dir sogar die Meldung ab.

Es ist eine Mietwohnung das Ding ist denke ich eine billige Waschbecken (Allia marke), wieso ging es schnell kaputt?

Komisch. Das denken immer alle Mieter.

Im Grunde geht es Dich gar nichts an, ob es ein Billig-Waschbecken oder ein teures ist. Der Vermieter muss informiert werden und er entscheidet, auf welche Weise der Schaden behoben wird. Da Du keine Versicherung hast wirst Du ein neues Waschbecken zahlen müssen. Zumindest den Zeitwert, aber streite das mal mit Deinem Vermieter ohne Hilfe einer Versicherung aus. Lohnt sich voll!

Die Montage musst Du auf jeden Fall bezahlen und wirklich: Lass die Finger von "do-it-your-self"-Versuchen. Man kann geringen Schaden auch maximieren.

Du hast es kaputtgemacht, wieso soll der Vermieter es bezahlen?