Wie viel Kaltwasser ist zumutbar, bevor warmes Wasser kommt?
1.)
Die Mietwohnung wird durch eine Gastherme, die sich im Bad befindet, mit Wärme versorgt. Die Therme ist von 1996.
Wie kann es sein, dass (mit 10 l-Eimer nachgemessen) immer erst ein ganzer Eimer voll kalten Wassers laufen muss, bevor der erste Tropfen warmen Wassers aus dem Hahn am Waschbecken und an der Wanne kommt? Mal schnell Hände waschen mit warmem Wasser ist kaum möglich, auch nicht Zähne putzen, ohne unendlich viel Wasser zu verbrauchen.
Im Sommer kann man das kalte Wasser ja noch auffangen, um damit den Garten zu gießen, im Winter aber kann man das Wasser einfach nur unnütz ablaufen lassen.
Gibt es eine „Richtlinie“, wie viel Liter Kaltwasser nur kommen dürfen, bevor Warmwasser kommt?
Und hat man eine Chance, den Vermieter in die Pflicht zu nehmen? Dieser behauptet nämlich, dass ein (vom Mieter selbst gekaufter) Boiler Abhilfe schaffen würde.
2.)
Zu all dem gibt es in größeren Abständen Tag wie Nacht Explosionsgeräusche von der Therme, die einen durchgehenden Schlaf unmöglich machen. Sind solche Geräusche bei einer Gastherme normal? Wenn nicht, wie können die abgestellt werden? Manchmal riecht es dann auch nach Gas im Badezimmer.
7 Antworten
2-l Kaltwasser sind normal, es hängt vom Von der Länge der Wasserleitung ab, siehe richtig und gute Antwort von dompfeifer. Der Vermieter sollte die Therme von einem Sanitärbetrieb warten lassen. Wahrscheinlich ist hier einfach etwas falsche eingestellt. Schauen Sie aber in Ihren Mietvertrag ob Sie als Mieter nicht für die Therme allein verantwortlich. Das ist oft so wenn diese sich in der Wohnung des Mieters befindet. Dann ist der Mieter auch für regelmäßige Wartung und Einstellung dieser verantwortlich. Dem sollten Sie dann auch nachkommen. Im Winter kann man auch Wasser sammeln und für die Toilettenspülung nutzen. 10 l Abgang ist aber kein Dauerzustand.
Wenn es sich um einen Durchlauferhitzer handelt, steht das warme Wasser in wenigen Sekunden zur Verfügung, und zwar genau dort, wo es erzeugt wird. Der Umfang des kostenträchtigen, nutzlosen Vorlaufes bemisst sich allein an der Länge der Wasserleitung vom Heizgerät bis zur Zapfstelle, das ist die unabdingbare Richtlinie. Das warme Wasser muss ja erst seinen Weg zurück legen, bevor es ankommt. Die Installation eines Heißwassergerätes (welcher Art auch immer) mit kürzerer Abgangs-Leitung ist da unter Umständen komfortabler und vor allem kostengünstiger. Wozu Wasser für eine lange Leitung aufheizen, das dann darin wieder nutzlos abkühlt? Du verschwendest Heizkosten und sorgst Dich noch ernsthaft um die Wasserkosten? Das sind doch Peanuts!
Umlaufende Warmwassersysteme habe ich hier außer Acht gelassen, so etwas scheint hier nicht vorzuliegen.
Bezüglich der Geräusche sollten Sie sich um eine Wartung kümmern. Diese muss der Vermieter beauftragen, und zwar einmal jährlich. Bezahlen muss diese allerdings der Mieter! Bezüglich des Kaltwasservorlauf kann es keine Regelungen geben, Da jede Heizungsanlage anders ist. Immerhin muss das kalte Wasser aus den Leitungen heraus, bevor das warme Wasser ankommt unter einer Gastherme ist es speziell so, dass erst bei einem gewissen Vorlaufdruck diese überhaupt anspringt und dann erst warmes Wasser erzeugt. Technisch ist das leider so. Vermeiden kann man dieses nur, indem man unmittelbar an der Zapfstelle eine weitere Therme, einen Boiler oder Ähnliches anbringt. Das jedoch verursacht zusätzliche Kosten, insbesondere Energiekosten. Auch müsse dieses, wie Ihr Vermieter richtig sagt, Vermieter gezahlt werden. Sie haben die Wohnung so gemietet, wie sie jetzt ist.
Also, wenn es Explosionsgeräusche gibt und es nach Gas riecht, würde ich als erstes die Therme mal warten lassen!!! Hast du das überhaupt schonmal getan? Ich denke mal, dass du lt. Mietvertrag einmal jährlich dazu verpflichtet bist!
Mach einfach Meldung an den Hausverwalter, der wird Dir hoffentlich eine Servicekraft vorbeischicken.