Muss ich den rauchmelder termin einhalten?
Ich wohne seit einem Jahr in einer Mietwohnung. Nun habe ich einen Brief von der Firma meiner rauchmelder bekommen in dem ein Termin zur Überprüfung der rauchmelder festgemacht wurde. Bin ich verpflichtet diesen Termin einzuhalten ?
6 Antworten
Wenn der Vermieter dir den Wartungs-/Reparaturtermin eine "angemessene" Zeit im Voraus mitteilt, musst du ihn tatsächlich wahrnehmen. Das heißt: entweder selbst anwesend sein oder jemand anderes beauftragen, die Handwerker in deine Wohnung zu lassen. Diese "angemessene" Zeit wird übrigens gerne mit "1-2 Wochen im Voraus" angegeben. Und ja, das gilt auch wenn es mitten zur Arbeitszeit ist, du noch Probezeit hast und nicht frei bekommst.
Du kannst sagen, dass du nicht da bist und die Handwerker zu einem anderen Termin kommen sollen. Wenn dann allerdings Mehrkosten entstehen, weil die Handwerker ein 2. Mal die Anfahrt berechnen, dann darf der Vermieter diese vollständig auf dich umlegen.
Nein, musst Du nicht. Aber warum fragst Du? Kannst Du den Termin nicht einhalten? Wer könnte Dich zwingen?
Oder willst Du Dir einen solchen Termin aus Prinzip nicht "vorschlagen" lassen, nach dem Motto, einfach mal "Stunk machen, mal sehen, was passiert"?
Denk einfach mal daran: Da sind Menschen damit beschäftigt, die Ihrem Beruf nach gehen und ihn gerne genauso unkompliziert ausüben wollen, wie Du Deinen. Gibt es keinen Grund, denen das Leben schwer zu machen, dann versuche einfach den Termin einzuhalten.
Hast Du gute Gründe, warum der Termin nicht klappt, kann man reden.
Bin ich verpflichtet diesen Termin einzuhalten ?
Nein.
Du bist zwar generell verpflichtet, den Prüfer Zutritt in Deine Wohnung zu gewähren, um dort den Rauchmelder prüfen zu können - allerdings musst Du den von ihm genannten Termin nicht annehmen.
Ähnlich wie z.B. auch bei anderen Ablese- oder Serviceterminen (Heizung, Wasser usw.) muss der Termin rechtzeitig vorher (mindestens 14 Tage) angekündigt werden. Passt Dir als Mieter der Termin nicht, muss der Service mindestens einen weiteren Terminvorschlag unterbreiten. Erst wenn dem Ableser oder Servicetechniker wiederholt und unbegründet der Zugang verwehrt wird, können die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden bzw. ggfs. auch die Wohnung gekündigt werden.
Siehe dazu folgende Seiten:
Soweit ich weiß ja... aber es gibt meist auch einen kostenfreien zweiten Termin, zumindest war dies an meinem alten Wohnort in einem Hochhaus so. Das kannst du ja dem Schreiben entnehmen, oder erhieltest du keine Benachrichtigung? Oder es steht im Hausgang angeschlagen.
Diese und alle weiteren Fragen beantwortet der Brief respektive der im Brief genannte Kontakt.
Dann brauchst du ja nicht zu fragen.
Wenn ich diesen Betrieb mit der og Frage anrufe dann weiß ich doch die Antwort schon vorher.....