Muss eine Behinderung von 30 % beim Arbeitgeber angegeben werden, um den Freibetrag zu bekommen?
Hallo, ich habe einen Behinderungsgrad von 30 %, von dem mein Arbeitgeber nichts weiß (und am Besten auch nicht unbedingt wissen soll). Nun steht mir ja ein steuerlicher Freibetrag zu. Nun zu meinen zwei Fragen: Muss mein Arbeitgeber generell erfahren, dass ich den Behinderungsgrad hab, also ist es theoretisch illegal, es ihm zu verschweigen? Und muss ich den Grad bei meinem Arbeitgeber angeben, um den Freibetrag am Ende des Jahres geltend zu machen? Danke für eure Antworten!
10 Antworten
Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch über Deinen Grad der Behinderung informiert zu werden und dies hat auch keinerlei Einfluss auf den steuerlichen Freibetrag. Mindestens ab einem GdB von 50 wäre es aber durchaus sinnvoll, den AG zu informieren um in den Genuss der damit verbundenen Vorteile zu kommen.
Übrigens, entgegen einiger Antworten hier, natürlich gibt es auch bei einem GdB von 30 einen steuerlichen Freibetrag, der aktuell 310,- Euro beträgt siehe z. B. https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2017/895/wie_hoch_ist_der_behinderten-pauschbetrag
Dem Finanzamt ist der Bescheid darüber einzureichen. Ein Bescheid über den GbD ist übrigens ein Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung. Das bedeutet, dass mit diesem Bescheid sogar ein bereits rechtskräftiger Steuerbescheid auf Antrag geändert werden muss und auch geändert wird.
Das musst Du beim Arbeitgeber nicht angeben. Du machst am Jahresende eine Steuererklärung und da gibst du den Grad der Behinderung an.
Zum einen musst Du Deinem AG keinen GdB melden, zum anderen bekommst Du mit einem GdB von 30 keine Steuerbefreiung. Die gibt es erst ab einem GdB von 50.
Ich würde Dir aber empfehlen, eine Gleichstellung zu beantragen.
Bei einer Gleichstellung bekommst Du zwar den Steuerfreibetrag immer noch nicht, es gibt auch keinen Zusatzurlaub aber bei einer evtl. Kündigung kann der AG Dir nur unter Einbeziehung des Integrationsamtes kündigen.
Danke für die Korrektur.
👍😎
Einen Behinderten Pauschbetrag gibt es in der Einkommensteuer bei einem GdB von unter 50 nicht automatisch. Dafür ist es erforderlich, dass
die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen
Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit
beruht. Alternativ wird der Pauschbetrag auch gewährt, wenn einem aufgrund der Behinderung laufende Bezüge (z.B. Rente) zustehen.
Wenn dies der Fall sein sollte, gibt es zwei Möglichkeiten, den Behinderten-Pauschbetrag geltend zu machen. Erstens kannst du es deinem Arbeitgeber mitteilen. Dann wird der Pauschbetrag bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt. Wenn du das nicht möchtest, kannst du ihn auch im Folgejahr mit der Abgabe der Steuererklärung rückwirkend geltend machen.
Bei 30% gibt es Null.
Stimmt... Aber es muss dann eine körperliche Bewegungseinschränkung vorliegen oder eine zusätzliche Rente bezogen werden.
Sonst gibt es keinen Freibetrag.
Wenn dies aber so wäre wüsste der Arbeitgeber davon.... Da dem nicht so ist... Bleibt es dabei es gibt nix 😎
Stimmt nicht ganz. Einen Freibetrag gibt es ab einem GdB von 25%. Bei einem GdB unter 50% müssen jedoch weitere Voraussetzungen vorliegen. siehe § 33 b Absatz 2 Einkommensteuergesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html