Wie sind die steuerlichen Vorschriften bei Verkauf an Mitarbeiter?
Hallo,
wenn ich z.B. Anlagevermögen an Mitarbeiter verkaufe, so müssen diese Güter ja zum Marktpreis verkauft werden, da ja sonst ein geldwerter Vorteil unterstellt werden könnte. Der steuerliche Freibetrag von 1.080€ kann hier ja nicht geltend gemacht werden, da es ja keine Güter sind, die das Unternehmen selbst herstellt.
Wie sieht es steuerlich aus, wenn ich die Anlagegüter aber nun im Rahmen einer internen Auktion verkaufe und den Erlös anschließend spende? Müssen die Gegenstände auch hier zum marktüblichen Preis verkauft werden, damit kein geldwerter Vorteil unterstellt wird? Darf ein Schreibtisch dann z.B. auch für 5 statt für 500 Euro ohne Probleme veräußert werden?
2 Antworten
Und warum stellt man diese Frage nicht dem StB?
NB.: Inwiefern sich der geldwerte Vorteil je MA anders darstellen sollte bei einer Spende des Erlöses für das Unternehmen zugunsten eines Dritten, bleibt mysteriös.
die altenbüromöbel werden veräußert zu anstandsgebühren - fürs weihnachtsfest .
spart die kosten der müllentsorgung .