Rechnungsadresse - nur Betriebsstätte oder auch andere möglich für Steuerrelevanz?
Muss die Rechnungsadresse der Betriebsstätte entsprechen um Rechnungen steuerlich geltend zu machen?
Ich bin Einzelunternehmer und habe seit kurzem einen Arbeitsraum angemietet und diesen als Betriebsstätte angegeben. Da ich dort keinen Briefkasten habe und ein Rechnungs-Versand dorthin daher nicht möglich ist, würde es sich anbieten, u.U. die privat-Adresse als Rechnungsadresse anzugeben.
3 Antworten
Für den Vorsteuerabzug muss die betriebliche Adresse auf den Rechnungen stehen. Ist es die Privatadresse, hast du die Leistung als Privatperson bezogen und der Vorsteuerabzug ist nicht möglich.
ich würde es nicht darauf ankommen lassen, vor allem beim vorsteuerabzug kann das zur zeitbombe werden (wird in x jahren festgestellt und zurückgefordert)....
Soweit ich weiß, sollte es da keine Probleme geben, aber warum fragst du nicht dein zuständiges Finanzamt?
Briefkasten anbringen? Postfach mieten? Nur so als Alternativen.