Gemeinsames Konto - Kontoinhaber bei Zahlungsaufträgen/Forularen etc.
Hallo,
ich würde mit meiner Frau gerne ein gemeinsames Konto eröffnen, wo unsere Gehälter gemeinsam drauf überwiesen werden sollen.
Was muss ich bei Kontoinhaber hinschreiben wo Bankdaten angegeben werden, z.B. beim Arbeitgeber, Formularen usw.
Kann ich bei meinem Arbeitgeber nur meinen Namen angeben und meine Frau bei ihrem Arbeitgeber nur ihren, so als wäre es ein Einzelkonto oder müssen immer beide Kontoinhaber angegeben werden, überall wo Bankdaten angegeben werden?
Danke im Voraus.
Gruß Dennis
3 Antworten
Haben wir auch und geben immer den Namen an, der dann auch unterschreibt, bzw. die Aktion tätigt.
Wichtig ist, dass ihr bei der Bank BEIDE eingetragen seit, mit allen Vollmachten.
Dann kannst DU, wenn Du z.B. Deinem Arbeitgeber die Nummer gibst auch nur Deinen Namen mitteilen, bzw. brauchen nicht beide Namen dort zu stehen. Umgekehrt genau so, also bei Deiner Frau muss sie auch nur ihren Namen angeben.
Das kommt darauf an, ob es ein "und-" oder ein "oder-Konto" ist.
Bei einem "und-Konto" müssen beide Empfänger angegeben werden, bei einem "oder-Konto" genügt einer (am besten natürlich der, der die Daten angibt).
Zur Definition:
http://srbg.de/und-konto-und-oder-konto-beim-gemeinschaftskonto.html
.