Muss ein Vermieter bei Sarnierung den Brandschutz beachten?

6 Antworten

Als Bauherr (Eigentümer oder Nutzer) ist man zu Bausicherungs- und baulichen Brandschutzmaßnahmen per Gesetz (näheres siehe die Bauordnung) immer verpflichtet.

Bei wesentlichen Änderungen kann man sich nicht auf den baulichen Bestandsschutz berufen.

Der Bestandsschutz umfaßt nur ein Gebäude oder einen Gebäudeteil, wenn dieser rechtmäßig errichtet wurde. Bei Umbauten bzw. wesentlichen Änderungen sind jedoch immer die neue Bauregeln und -techniken anzuwenden. Der sogen. Bestandsschutz tritt dann zurück!.

Zum Frageteil des Deckenbereiches und seine Sicherung.

Wenn man wesentliche Änderungen am Gebäude einbringt, sind auch ggf. die Decken betroffen. Allein die Feuerüberschlagsmöglichkeit über Holzdecken in das nächste Stockwerk muß im Detail betrachtet und beurteilt werden. Es gibt die Möglichkeit unter Holzbalkendecken eine hierfür zugelassene Brandschutzdecke (Rigipsdecke) einzuziehen um einen Feuerüberschlag nach oben zu verhindern.

Man muß auch den möglichen Feuerüberschlag über die Außenfassade berücksichtigen. Bei einer Brandraumtemperatur von ca. 1100 - 1200° C (Normalbrand) und, wie so oft eine mit Styroporplatten (Flammpunkt ca. 264 ° C!) gedämmte und mit einem Kunstputz versehene Außenfassade, muß man sich nicht wundern, wenn die oberen Stockwerke oder das Dach abfackelt. Die Feuerwehr hat dann keine Chancen in einem solchen Fall zu helfen.

was heisst denn Sanierung? Ist da auch ein Umbau bei?

Wenn es eine simple Sanierung ist und die Bausbstanz nicht verändert wird, dann gelten die alten Standards. Sonst könnten keine von den schönen Holztreppen, etc überleben.

Prinzipiell sollte das Dein Architekt aber wissen

tmznnn 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 13:01

Die Bausubstanz wird dabei nicht verändert. Die alten Böden bleiben bestehen. Das Haus wurde lediglich komplett Entkernt. Der Zustand ist:

  • Putz entfernt
  • neue Fenster eingebaut
  • alter Boden / Decken sind vorhanden u. sollen nur abgehangen werden
  • neues Dach
  • keine Türen
  • Holztreppen im Treppenhaus
espressionant  18.03.2013, 15:03
@tmznnn

"entkernt" und "simple Sanierung" ist ein kleiner Unterschied.

Wegen des neuen Daches kann es durchaus fraglich werden. Zumindest der Stuhl zählt zur Substanz dazu. Da muss man einen Spezialisten fragen.

Sowohl Eigentümer wie Mieter sind immer verpflichtet, öffentlich-rechtliche Vorschriften zum vorbeugernden baulichen Brandschutz einzuhalten.

Bei Altbauten ist jedoch der "baurechtliche Bestandsschutz" zu beachten. Danach sind nicht die Neubauvorschriften maßgebrend, sondern das zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Baurecht, also z.B. die alte Baugenehmigung.

Nur "konkrete Gefahrenzustände" wie z.B. das Fehlen eines zweiten Rettungsweges sind nach der ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zu beseitigen; aber nur auf Anordnung der Bauaufsicht..

Das ist alles eine Wissenschaft für sich und kein Spielfeld von Vorschriftensammlern, Brandschutzmittelverkäufern und Angstmachern.

Einfamilien oder Mehrfamilienhaus? Geht aus dem Text nicht so ganz vor. Bei einem Einfamilienhaus ist Brandschutz nicht notwendig. Bei Mehrfamilienhäusern müssen Decken und Deckendurchbrüche (Fall und Steigleitungen) gegen Brand (90Minuten lang) und vorallem gegen den Qualm gesichert werden. Welches Gesetz das vorscheibt weiß ich nicht. Müssten allerdings die Handwerksmeister wissen, da es in irgendeiner DIN drinstehen wird.

tmznnn 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 12:36

Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus. Oha, das hört sich ja plötzlich nach einer ziemlichen Erhöhung der Kosten an.