Altbau Dachgeschoss Wohnung zu kalt, Mietminderung/ Isolierung verlangen?
Hallo zusammen,
Meine Freundin und ich sind jetzt Anfang Februar 2018 in unsere erste Wohnung gezogen, Altbau Dachgeschoss 2. Stock. Jetzt haben wir da aber ein ungemütliches Problem: Die Wohnung ist ziemlich kalt, weil der Boden ( Holzboden mit PVC Belag) scheinbar ziemlich schlecht bis gar nicht isoliert ist. Am schlimmsten ist es in dem Zimmer, bei dem ich einen neuen Teppich und neue Fußleiste angebracht habe. Zu Anfang ist es uns nicht aufgefallen,aber wenn es windig draußen ist und vor allem kalt, zieht es unter den Fußleisten gewaltig im ganzen Raum durch und der Raum bleibt wirklich konstant kalt. Heizung macht keinen Sinn, davon merkt man wirklich nichts. Kann ich dagegen irgendwie rechtlich vorgehen? Es soll ja eine mindest Grenze von 20 Grad geben soweit ich gelesen habe und die wird hier nicht mal mit voll aufgedrehter Heizung erreicht. In den anderen räumen geht es wohl noch aber das ist unserer Meinung nach auch nicht normal. Wir mussten jetzt bereits nach einem Monat rund 71€ nachzahlen. Kann ich den Vermieter dazu bringen, Etwas in der Wohnung (speziell den oben genannten Raum) machen zu lassen was Isolierung angeht oder auch die Mietkosten zu mindern? Hab auch gelesen dass der Vermieter die überschüssigen kosten übernehmen muss wenn wir wegen mangelnder Isolierung so viel nachzahlen müssen?
Danke schon mal die antworten 😓
5 Antworten
Ich sage es immer wieder: Wer einen Vermieter provozieren will, fängt sofort zum Drohen an.
Wenn die Wohung von der Miete sehr billig ist, kannst Du auch keinen Luxus erwarten. Eine Sanierung muss immer in einer vernünftigen Relation zur Miete stehen. Wenn du z.B. lächerliche 250€ Kaltmiete bezahlst, kannst du nicht erwarten, dass der Vermieter mal schnell 10000€ für eine größere Sanierung abdrückt. Mietminderung ist die beste Methode, sich einen Vermieter zum Feind zu machen.
Ich weiss dass das dich als Mieter nicht interessiert, ich sage dir nur mal wie die Gegenseite denkt.
Ein Vermieter ist vielleicht kooperativ, wenn man bereit ist für eine Sanierung etwas mehr Miete zu bezahlen. Über den Lärm und Dreck während der Umbauarbeiten darfst du dich aber dann nicht beschweren.
Innerhalb der Wohnung gibt es keine Pflicht für Wärmedämmung. Ausnahme: Die oberste Geschossdecke muss gedämmt sein.
weil der Boden ( Holzboden mit PVC Belag) scheinbar ziemlich schlecht bis gar nicht isoliert ist.
Ich nehme an, unter Euch wohnt auch jemand. Dann kann das wohl nicht die Ursache sein. Eher ist es so, dass das Dach bis ganz runter zu den Abseiten wenig bis gar nicht isoliert ist und deswegen Zugluft zu spüren ist.
Ist dieser eine Raum das Schlafzimmer? Und Ihr könnt es nicht auf 20 °C erwärmen? Auch nicht auf 18 °C? Das wäre im Schlafzimmer nämlich die Untergrenze.
Wenn es in den anderen Räumen geht, wäre allenfalls für den Flächenanteil dieses Zimmers eine Mietminderung denkbar. Unbewohnbar ist die Wohnung dadurch natürlich nicht.
Wir mussten jetzt bereits nach einem Monat rund 71€ nachzahlen.
An wen? Ihr habt im Mietvertrag eine monatliche Vorauszahlung für Heizungs- und für Betriebskosten. Oder habt Ihr einen separaten Gaszähler? (Oder ist es eine Stromheizung?) Dann verlangt der Versorger, mit dem Ihr nun den Vertrag erst einmal geschlossen habt, eine monatliche Vorauszahlung, aber ohne dass er Euren tatsächlichen Verbrauch kennt.
Weder Vermieter noch Versorger können diese schon nach einem Monat erhöhen. Beide könnten erst erhöhen, wenn die erste Jahresabrechnung feststeht.
Kann ich den Vermieter dazu bringen, Etwas in der Wohnung (speziell den oben genannten Raum) machen zu lassen was Isolierung angeht
Nein. Der Vermieter muss nichts machen, wenn zumindest eine Minimalisolierung vorhanden ist.
oder auch die Mietkosten zu mindern?
s. o., aber dann Protokoll führen. (Einmal soll es die Tage noch richtig kalt werden.)
Hab auch gelesen dass der Vermieter die überschüssigen kosten übernehmen muss wenn wir wegen mangelnder Isolierung so viel nachzahlen müssen?
Da hast Du falsch gelesen und was Ihr bekommen habt, ist vermutlich sowieso keine Nachzahlung, sondern Eure monatliche Vorauszahlung, falls Ihr für Wärme einen eigenen Versorger (Gas oder Strom) habt.
Die mögliche Mietminderung ist nichts anderes, als die Erstattung für Euren Mehraufwand, sofern eine Minderung durch entsprechende Protokolle erreicht werden kann.
Solche Altbauwohnungen werden häufig recht günstig angeboten. Wenn das bei Euch auch so war und das vielleicht sogar der Anlass, die Wohnung zu mieten, dann seht Ihr jetzt warum andere Wohnungen oft deutlich teurer sind. Wenn diese aber auch zu allgemein üblichen Konditionen an Euch vermietet wurde, seid Ihr wohl reingelegt worden.
Was sagt denn der Vermieter dazu? Üblicherweise REDET man ja erstmal MITEINANDER...
warum habt ihr euch denn nicht vorher erkundigt, e ist doch klar daß es in einer dachwohnung im winter kalt ist und im sommer vor hitze nicht auszuhalten ist