Muss ein Vater Unterhalt zahlen wenn er nicht der leibliche Vater des Kindes
Hallo mein Mann hat vor unserer Ehe noch zwei Kinder mit einer anderen Frau.Nun haben wir drei Kinder zusammen,jetzt hat er fünf kinder.Jetzt ist es so das unsere drei Kinder und das jüngste aus früherer Zeit sich sehr ähneln.Doch der Älteste aus früherer Ehe überhaupt nicht,er ähnelt weder seiner jüngeren Schwester noch unseren drei kinder,noch meinem Mann ,seinen ganzen Cousins und Cousinnen,nichts dergleichen. Jetzt werden wir solangsam stuztig,gut das muss ja nichts zu heißen haben aber komisch ist es trotzdem.Es war auch so das der Sohn gezeugt wurde,von der schwangershcaft unwissentlich trennten sich die beiden nach kurzer zeit,dann kam die Frau wieder an und sagte he ich bin hscwanger.Super und mein Mann so leichtgläubig wie er ist unterschrieb er nach der Geburt des Kindes die Vaterschaftsanerkennung ohne zu überprüfen etc.!!!Nach einiger zeit kam dann das zweite kind zur welt.Und kurz darauf lernte er mich in einer Reha kennen,so ging eins zum anderen nach zwei jahren kam junser erster sohn dann tochter heirat und vor einem halben jahr der dritte sohn.Jetzt ist aber schluss mit Kiner ;) !!!
So nun die ewig lange Vorgeschichte.Jetzt meine eigentlich Frage,wennsich jetzt nach einem Test rausstellen würde das er nicht der Vater ist (leibliche Vater),müßte er dan weiterhin Unterhalt zaheln trotz das er nicht der VAter ist aber er Die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat? Es würde sich ja im Umgehen mit dem KInd nichts ändern,sie waren jetzt 11 Jahre Vater und sohn,das soll auch weiterhin so bestehen bleiben.Es geht lediglich darum um Klarheit zu erlangen für meinen Mann.Den irgendwan wird vielleicht auch mal der Sohn ankomenund fragen wieso er ganza nderst ausieht wie alle seine Verwandeten.Es ist echt schwer,wir wissen auch noch nciht genau ob wir ein Test machen lassen sollen.Aber vielleicht wird irgendwann mal die Frage von ihm kommn und was sollte man wohl darauf antworten?
10 Antworten
Vaterschaftstest kann ich nur zu raten.
Wie hansscheinvater schon schrieb, hat er ein Recht darauf. Wenn die Mutter dem nicht zustimmt, kann er die Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Das geht OHNE Angaben der Gründe.
Bei der wird dann lediglich die Vaterschaft festgestellt. Wenn der Bub dann nicht sein leibliches Kind ist, dann kann er sich überlegen, ob er die Vaterschaft anfechten möchte, oder eben auch nicht.
Achtet bloß darauf, dass er nicht irgendwo erwähnt, dass er schon immer Zweifel bzw. Bedenken hatte, denn dann ist die Zweijahresfrist ab Geburt, wenn er keinen Grund angibt und sich schön zurückhält, dann gilt die Frist erst ab dem negativen Test. Das sind die Erfahrungen, die ich in meinem eigenem Fall machen durfte. Nach dem Vaterschaftsfeststellungsverfahren habe ich erfolgreich das Vaterschaftsanfechtungsverfahren durchlaufen. Ein Familienrichter im Ruhestand sagte mir, dass über 80 Prozenz der Anfechtungsverfahren wegen der Anfechtungsfrist scheitern. Also nehmt diesen Rat von mir und hansscheinvater ernst.
Auf Dauer wird sich eine Vaterschaftsanfechtung immer lohnen, da irgendwann auch noch weitere Ansprüche sonst auf Dich zukommen können, desweiteren kann man sämtliche Unterhaltszahlungen später beim leiblichen Vater zurückverlangen. Da kommt in 11 Jahren schön was zusammen.
Jetzt mal zum Kind, wenn der Zweifel schon im Raum ist, wird das Kind diese früher oder später auch haben, wenn es die noch nicht längst schon haben sollte. Also ran an den Test. Beim Vaterschaftsausschluß gleich auch die Recherche beginnen, wer denn der Vater sein könnte, den kann man dann auch zum Vaterschaftstest heranziehen.
Und jetzt das wichtigste: Lasst Euch von einem Anwalt in einem kostenlosen Erstgespräch beraten, damit ihr Euch sicher sein könnt, denn jeder Fall hat seine speziellen Knackpunkte.
http://kuckucksvater.wordpress.com/tag/vaterschaftsanfechtung/
Dem Kind ist es vollkommen egal wer Unterhalt zahlt und wer nicht. Es hat das Recht zu wissen wer sein leiblicher Vater ist. Egal ob das jetzt ein Millionär oder ein Penner ist. Bei Unklarheiten sollte immer ein Vaterschaftstest gemacht werden ohne wenn und aber. Ausserdem sehe ich nicht ein warum der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlen sollte und der Scheinvater weiter zahlen soll?
Das Kind kann sich ja aussuchen bei welchen Papa es sein will und soll nicht mit den finanziellen Streitigkeiten der Eltern belastet werden und das ausbaden müssen, was die Eltern verbockt haben.. Es geht rein darum, seine Wurzeln zu kennen!
ICh danke dir,so sehe ich das ganz genauso.Herzlichen Dank
Ich kann euren Zweifel und die Gefühlsachterbahn, die damit einhergeht sehr gut nachvollziehen und kann euch nur raten, die Mutter darauf anzusprechen und sie um Einwilligung zu einem Test zu bitten (denn dies ist rechtlich so vorgeschrieben). Spätestens an ihrer Reaktion darauf werdet ihr erkennen, ob ihr richtig liegt. Natürlich kann sie ihn zunächst verweigern und dein Mann müsste solch einen Vaterschaftstest dann gerichtlich einklagen, das Recht dazu hat er. Wie wichtig es für die Kinder ist Klarheit über ihre Herkunft zu erlangen und für Väter nicht über rechtliche Fallstricke zu stolpern (hier insbesondere die Zweijahresfrist für Vaterschaftsanfechtungen!!!) darüber berichten viele Betroffene im Kuckucksvaterblog. Ein Fall von vielen, der zeigt, dass man sehr vorsichtig sein muss und sich am besten juristischen Beistand sucht, ist der hier: http://kuckucksvater.wordpress.com/2012/01/10/nur-du-kommst-in-frage-wie-der-staat-eine-luge-schutzt-und-mich-zum-zahlesel-macht-die-geschichte-von-kuckucksvater-stefan/ Alles Gute für euch!
ein kind kann nichts für seine gene, also kanns doch sein dass er keinem nahen bzw. lebenden verwandten ähnlich sieht. ich finde eher dass wenn dein mann und das kind ein gutes verhältnis haben...wozu das zerstören und dann auch noch wegen geldangelegenheiten? wenn sie sich gut verstehen dann wäre es doch auch egal wenn er nciht der biologische vater wäre
ist aber natürlich ne schwierige entscheidung...
DAs sehen wir genauso,es ist eben schwierig.Logisch kannes auch sicherlich sein das er ebene anderst aussieht.Abe rich bin mir fast sicher das viele auch komisch fänden.Es würde nichts aber auch gar nichts sich verändern.Und wegen des Geldes schon zweimal nicht.
Wenn sich nach einem Test raustellt, dass er nicht der Vater ist, muss er sich in der Abstammungsurkunde "rausschreiben" lassen. Solange er noch offiziell der Vater ist, ist er auch unterhaltspflichtig.
Was passiert, wenn er feststellt, dass er nicht der Vater ist und die Mutter sich entweder nicht erinnern kann oder der tatsächliche Vater kein Geld hat? Stellt Dein Mann dann den Unterhalt ein und lässt das Kind "in Armut" aufwachsen? Oder zahlt er weiter? Aber wozu braucht er dann den Test?
Das Aussehen kann man einem Kind auch erklären, ohne die Mutter des Fremdgehens zu beschuldigen.
Um zu wissen was Sache ist!
Wahrscheinlich muss man ein Mann sein, um diese Logik nachvollziehen zu können. Wenn er weiterhin Unterhalt zahlt, sich weiterhin um das Kind kümmern will und ihm auch nicht (von sich aus) erzählt, dass er nicht der leibliche Vater ist - wozu ist dieses Wissen dann wichtig?
Ja, kein Vater kann sich sicher sein, dass das Kind von ihm ist. Und keine Mutter kann sich sicher sein, dass ihr Kind im Krankenhaus nicht vertauscht wurde! So, wie die Mütter vertrauen müssen, müssen auch die Väter vertrauen! Dazu braucht man keinen Test - sondern nur gesunden Menschenverstand...
Aha, mit gesundem Menschenverstand erkennst du also genetische Verwandschaften. Das dürfte doch eine Marktlücke sein.
Im Ernst. Menschen wollen wissen wo sie herkommen (Kinder) und wie es mit ihnen bzw. ihren Genen (Eltern) weitergeht. Das ist für mich eine so natürliche Sache, dass es mich wirklich verwundert, dass andere eine komplett andere Einstellung haben.
Wahrscheinlich muss man dazu eine Frau sein. Abgesehen davon, dass die Verwechslung im Krankenhaus deutlich seltener als ein hoher Lottogewinn sein dürfte (zumindest bei uns hier), wurden im allergrößten Teil der Menschheitsgeschichte Mutter und Kind niemals nach der Geburt getrennt. Das ist eine Erfindung der Moderne und heute keineswegs mehr üblich.
Das vor allem Väter hier stärker unter Druck stehen ist doch selbstverständlich. Die Natur hat es so angelegt, dass die zur Verfügung stehenden Resourcen nicht für die Weitergabe fremder Gene verschwendet werden sollen.
Diese Dinge sind jedoch völlig unabhängig davon, wie man mit einem liebgewonnen Menschen umgeht, nachdem man bestimmte Dinge klargestellt hat.
Ich hoffe du kannst diesen "primitiv-männlichen" Gedankengang jetzt besser nachvollziehen!
Aha, mit gesundem Menschenverstand erkennst du also genetische Verwandschaften.
Da habe ich nie behauptet.
Im Ernst. Menschen wollen wissen wo sie herkommen (Kinder)
Das heißt also, dass Du Deine beiden Eltern um einen Test gebeten hast.
Ich hoffe du kannst diesen "primitiv-männlichen" Gedankengang jetzt besser nachvollziehen!
Nö, denn ich finde das keinesfalls überzeugend. Warum Du das jetzt allerdings als primitiv ansiehst, ist mir ehrlich gesagt zu hoch...
Das heißt also, dass Du Deine beiden Eltern um einen Test gebeten hast.
Nein warum? Weder sie noch ich hatten jemals Zweifel, wenn keine Zweifel warum sollte man da etwas testen? Davon ab, dass mein Vater schon vor 30 Jahren verstorben ist.
Zur Erinnerung noch mal die gestellte Ausgangsfrage:
"Es geht lediglich darum um Klarheit zu erlangen für meinen Mann.Den irgendwan wird vielleicht auch mal der Sohn ankomenund fragen wieso er ganza nderst ausieht wie alle seine Verwandeten.Es ist echt schwer,wir wissen auch noch nciht genau ob wir ein Test machen lassen sollen.Aber vielleicht wird irgendwann mal die Frage von ihm kommn und was sollte man wohl darauf antworten?"
Warum Du das jetzt allerdings als primitiv ansiehst, ist mir ehrlich gesagt zu hoch...
Das ist eine logische Reaktion auf: "Wahrscheinlich muss man ein Mann sein, um diese Logik nachvollziehen zu können."
Dir ist sicher entgangen, dass ich Anführungszeichen gesetzt habe! ;-)
Wenn du meine Kurzerläuterung immern noch nicht nachvollziehen kannst, beschäftige dich mal ein wenig mit Evolutionsbiologie, -pychologie und/oder -soziologie, vielleicht verstehst du das Problem dann.
Achso, noch was
Wenn sich nach einem Test raustellt, dass er nicht der Vater ist, muss er sich in der Abstammungsurkunde "rausschreiben" lassen.
Nein, muss er nicht.
Ein negatives Abstammungsgutachten führt nicht zwingen zu einer Vaterschaftsanfechtung, es dient zunächst nur dazu herauszufinden ob eine Verwandtschaft besteht. Schau mal in den 1598a BGB!
Nein, muss er nicht.
OK, schneller und mehr gedacht als geschrieben! Ich wollte eigentlich sagen, dass ein negativer Test nicht automatisch zu der Löschung der Vaterschaft führt sondern beantragt werden muss, sofern die Beteiligten das wollen.
Selbstverständlich würde er den UNterhalt nciht einstellen,wenn er an den sohn nciht mehr zahlen müßte würde er mehr an die Tohcter zahlen müssen,somit kommt das bei meinem Mann seinem Gehlat sowieso fast aufs gleiche raus.Es geht darum das mein Mann deswegen schon einige Zeit Kopfkino hat.Logiscsh würed sich nichts ändern er war 11 JAhre für ihn ein VAter und will das auch weiterhin bleiben.
Um zu wissen was Sache ist!
Im Gegensatz zur Mutter kann der Vater ja nie sicher sein, dass das Kind von ihm ist.
In Deutschland sollen 10 - 15 % aller Kinder Kuckuckskinder sein.