Verwandtschaftsverhältnis Enkel aus erster Ehe und Kinder aus zweiter Ehe?

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Genau genommen sind deine beiden Töchter aus 2. Ehe "Stieftanten" deiner Enkel. Diesen Begriff gibt es allerdings nicht; amtlich heißt es, sie sind im 3. Grad miteinander verschwägert. Im Gegensatz zu michi57319 bin ich der Meinung, dass sie miteinander heiraten dürfen. Das Eheverbot besteht nur zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern (§ 1307 BGB). Im vorliegenden Fall ist die Verbindung aber eine Generation weiter.

bjc51 
Beitragsersteller
 07.09.2016, 09:47

Ich habe Deine Antwort im Internet recherchiert und das macht alles Sinn. Auch daß sie beim 3. Grad auch heiraten dürften. Meine Kinder in zweiter Ehe sind im 3. Grad Tanten meiner Enkel und umgekehrt meine Enkel dürften im 3. Grad Neffen meiner zweiten Kinder sein... richtig? Demnach deren späteren Kinder - also meine zweiten Enkel - wären dann im 3. Grad Cousins meiner ersten Enkelkinder, oder?

aetnastuermer  07.09.2016, 13:10
@bjc51

Herzlichen Dank für dein Kompliment! Allerdings muss ich dich korrigieren: Deine zweiten Enkel sind keine Cousins der ersten Enkelkinder, sondern die sind im 4. Grad in der Seitenlinie miteinander verwandt, weil die Verwandtschaft um eine Generation weiter ist. 

Deine Töchter sind die Stieftanten der Kinder deines Sohnes. Das hast du völlig richtig geschrieben :-)

Da beide, sowohl deine Enkel, als auch deine Töchter, ein Viertel, bzw. die Hälfte deines Erbgutes tragen, sind sie genetisch zu dicht verwandt, als daß sie heiraten dürften.

Also wie ich es Verstanden habe hast du aus erster Ehe einen Sohn und aus zweiter Ehe zwei Töchter 


Dann sind deine zwei Töchter die Tanten von deinen Enkeln. Weil sie ja die Halbschwestern von deinen Sohn sind.

Heiraten dürfen sie nicht!!!

Lg. LoveMarco 

bjc51 
Beitragsersteller
 06.09.2016, 22:01

Da macht Sinn und das "Stief" davor sagt man wohl nicht. Demnach sind meine Enkel aus erster Ehe die Cousins bzw. Cousinen von meinen Töchtern aus zweiter Ehe - richtig? 

Und wie weit muß das Verwandtschaftsverhältnis entfernt sein, um miteinander heiraten zu dürfen?  Evtl. schon die Enkel aus erster Ehe mit den Enkeln aus zweiter Ehe?

LoveMarco  07.09.2016, 01:07
@bjc51

Nein es sind die Neffen bzw. Nichten von deinen zwei Töchtern. Die Enkeln aus erster Ehe und aus zweiter Ehe die wären dann
(Halb)Cousins bzw. (Halb)Cousinen. Ich persönlich finde das dieses Wort ,,Halb'' eigentlich weg gehört es sind einfach Tanten,
Cousins etc. und eine Familie.

Lg.

LoveMarco

vagabunda  08.05.2019, 09:29
@bjc51

Wie das gesetzlich geregelt ist, weiß ich nicht, aber genetisch gesehen ist das keine gute Idee in der Verwandtschaft zu heiraten. Es ist nachgewiesen, dass Kinder von Blutsverwandten Paaren das weit größere Risiko einer Erbkrankheit oder Behinderung haben. Google mal nach Inzucht und damit verbunden nach genetischen Beratungsstellen, falls es dich konkreter interessiert.