Vaterschaftsanerkennung nach Tod des Vaters
Hallöchen, und brauche ich ganz dringend hilfe in sachen vaterschaftsanerkennung nach dem eintreten eines plötzlichen todes des Vater. Da das Kind leider noch ungeboren ist, war es bisher nicht möglich einen Vaterschaftstest zu machen.... Nun meine frage welche schritte stehen einen als Mutter zu um die Vaterschaft anzufechten bzw. durchzubekommen, da die beerdigung in den nächsten wochen sein wird und das kind aber erst ende des jahres zur welt kommt und man eine speichelprobe ja leider nicht mehr machen kann.
Ich hatte auch schon in den Suchmaschienen geguckt aber leider immer nur informationen über Verstorbenen Ehemann gefunden, aber leider nie informationen zu einer Partnerschaft zwecks vaterschaftsanerkennung im falle eines todes.
Danke schonmal im vorraus
5 Antworten
dazu ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden. Denn auch auch von verstorbenen kann man eine Vaterschaftsfeststellung machen lassen. Doch die geht so weit ich es weiß erst, wenn das Kind bereits geboren ist. Um eine Exhumierung zu vermeiden rate ich Dir dazu, mit den Hinterbliebenen des Toten zu sprechen und um eine Einwillgung zum Vaterschaftstest zu geben und dann durch einen Leichenbeschauer die Probe unter Zeugen entnehmen lassen. Anschliessend den dann zum Labor senden, mit dem Hinweis, dass die Probe des Putativkindes erst veraussichtlich zum Datum X kommt und schon einmal diese eine Probe für den späteren Abgleich analysiert werden soll. So lassen sich unnötige Gerichtswege vielleicht vermeiden. Erkundige Dich auch da bei einem Anwalt für Familien und Erbrecht dazu. Einen Termin erhältst Du bestimmt ganz schnell, wenn Du der Sekretärin den Umstand kurz erläuterst. Wart ihr zu dem Zeitpunkt als er starb noch ein Paar?
Wir sind auch in der Situation.Allerdings gibt es ein anerkanntes älteres Kind.Das Jugendamt bearbeitet sowas als Beistandschaft zur geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und macht mit Gegenständen des Verstorbenen oder einem anerkannten Geschwisterkind einen Dna Abgleich.Das Ergebnis bekommt das Familiengericht und erkennt stellvertretend für den Toten die Vaterschaft an.Auch ist es dann möglich in diesem Fall Unterhaltsvorschuss zu bekommen
Das solltest Du am besten mit einem Anwalt besprechen.
Damit bist Du aber auf der sicheren Seite.
Wenn Du Irgendwas anderes hast? Haare , oder ein Kleidungsstück ?Zahnbürste? Dann reicht das auch um eine Vaterschaft festzustellen!
Das habe ich auch schon gehört aber man sagte mir wiederrum das es auch auf das jugendamt an kommen wird und wenn man pech hat wollen die eine DNA probe und da der kindsvater eingeäschert wird ist das so eine sache...
Du brauchst ganz schnell die Hilfe eines Anwalts.
Das wollte ich eigentlich vermeiden da dies alles nur noch weiter herrauszögern würde....