Sorgerecht für nicht leiblichen Vater nach Eheschließung

6 Antworten

dein sohn kennt nur einen vater, dass ist sein biovater. andere väter wird er nie haben. wenn dir was zustößt hat dein partner garkeine rechte, da dann das jugendamt auf den plan tritt und die familie des jungen aufsucht, zuerst seinen vater. der hat in der regel dann das alleinige sorgerecht und ist verantwortlich für das kind.

du könntest die sache dahingehend lösen indem du mit deinem partner eine stiefkindadoption in die wege leitest. dazu muss der leibliche vater zustimmen und dann kann dein partner das kind adoptieren und hat dann alle rechtlichen befugnisse eines vaters, deren partnerin gerade verstorben oder verunfallt oder was auch sonst vorliegen kann weshalb du nicht fähig bist irgendwelche entscheidungen zu treffen.

Das musst Du leider über Ämter ausverhandeln.

Vor einer Adoption müssen die Ansprüche des leiblichen Vaters geklärt werden. Finanziell muss er für sein Kind da sein, auch wenn er auf das Sorgerecht  ganz oder auch nur teilweise verzichtet.

das kind kenn tnur deinen lebenspartner, das ist aber nich sein vater. das kind hat ein recht auf "seine" eltern. nicht auf jemand der ihm da von einem anderen vorgesetzt wird. 

dein derzeitiger lebenspartner kann weder das sorgerecht bekommen noch darf er irgendwas für das kind entscheiden was mit dem sorgerecht zu tun hat. dabie ist es egal ob der leibliche vater sorgerecht hat oder sich um das kind kümmert.

anjanni  12.05.2015, 10:55
dein derzeitiger lebenspartner kann weder das sorgerecht bekommen noch darf er irgendwas für das kind entscheiden was mit dem sorgerecht zu tun hat.

So negativ würde das sicherlich nicht ablaufen.

Es gibt z.B. so was wie Pflegschaft. Und ein amtllich bestellter Pfleger kann sehr wohl Entscheidungen treffen.

Sicherlich würde im Fall des Falles das Sorgerecht nicht automatisch auf den leiblichen Vater übertragen, wenn der in einem ganz anderen Kulturkreis und Kontinent lebt...

martinzuhause  12.05.2015, 10:57
@anjanni

die pflegschaft würde nur gelten bis das sorgerecht auf den vater übertragen ist. der kulturkreis oder der wohnort des vaters hat damit nichts zu tun. es ist zum glück nicht möglich jemand vom sorgerecht auszuschliessen nur weil er nicht einer bestimmten kultur angehört.

der einzige grund dazu wäre es wenn er dem kind massiv schaden würde. und das muss dann auch nachgewiesen werden

Nanseb 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 11:23
@martinzuhause

Der leibliche Vater interessiert sich aber nicht für seinen Sohn und ich kann mir kaum vorstellen, dass das Kind nach Indien abgeschoben wird, falls mir etwas passieren sollte. "das kind hat ein recht auf "seine" eltern. nicht auf jemand der ihm da von einem anderen vorgesetzt wird." Wow, tolle Antwort!!!! Sicher, hat er ein Recht zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist und daraus mache ich auch kéin Geheimnis. Aber du drückst das aus, als wäre mein neuer Partner schlecht für meinen Sohn...

martinzuhause  12.05.2015, 11:35
@Nanseb

auch wenn der leibliche vater sich nicht für seinen sohn interessiert, damit schadet er ihm doch auch nicht dann. das kind muss doch auch nicht unbedingt nach indien. wenn es für das kind besser ist hier zu leben kann der vater da sicher herkommen. das ist in deutschland ja nun wirklich kein problem.

dein neuer partner muss doch nicht schlecht für das kind sein. es ist aber dein neuer partner und nicht ein neuer vater für das kind.

Nanseb 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 12:08
@martinzuhause

biologisch und rechtlich ist er nicht der Vater, aber er ist auf jeden Fall der soziale Vater. Mein Sohn kennt den anderen überhaupt nicht.

Damals hatten wir alles versucht, dass er nach Deutschland kommt und die Behörden haben uns nur Steine in den Weg gelegt. Das wäre ja echt super, wenn es dann nun doch auf einmal ginge...

Und stell dir mal vor, die Mutter würde sterben und dann käme er auch noch zu einen fremden Mann und würde vom Papa und seiner Schwester getrennt werden...Das arme Kind

martinzuhause  12.05.2015, 12:12
@Nanseb

das kann ja alles sein, trotzdem gibt es eben auch einen biologischen vater. wenn er nach deutschland wollte gibt es da vorschriften an die er sich da halten muss. das kind würde nicht vom papa getrennt werden, der lebt doch i indien.. höchstens von seiner halbschwester.

Nanseb 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 13:07
@martinzuhause

Ich hoffe du hast Unrecht. Es kann doich nicht sein, dass ein Kind aus seiner Umgebung, Kultur, Sprache, vom sozialen Vater, von der Schwester, Oma, Opa....getrennt wird uns praktisch angeschoben wird, wegen einer Vaterschaftsanerkennung. Noch zumal, dieser Vater sich nicht interessiert, kümmert und er dort bestimmt nicht bei ihm sondern unter ärmlichen Verhältnissen im Dorf bei der Oma aufwachsen würde....Das kann und darf einfach nicht sein...zum Wohle des Kindes!!!!!!!!!!!!!!!!

martinzuhause  12.05.2015, 13:10
@Nanseb

das wohl des kindes ist immer eine sache, die gesetze eine andere. ich kenn efamilien die haben so einige kinder und leben vom staat. ist sicher auch  kein problem. die "eltern" kümmern sich nur kaum um die kinder.

für das wohl der kinder wäre es am besten wenn sie zu familien kommen die sie fördern und erziehen., geht aber nicht weil es vom gesetz her erst möglich ist wenn sie geschlagen oder vernachlässigt werden.

Erst mal hat Dein neuer Partner keine Rechte in Bezug auf Deinen Sohn, wenn Dir etwas zustößt. Du kannst jedoch entsprechende "Papiere" wie Testament, Vorsorgevollmacht usw. erstellen. Laß Dich da von einem Anwalt oder Notar beraten!

martinzuhause  12.05.2015, 10:47

egal wer da welche papiere erstellt: ein kind kann nicht "vererbt werden. es hat einen leiblichen vater. der würde dann das sorgerecht bekommen. egal was die mutter da vorher mit irgendwelchen anderen personen aushandelt

anjanni  12.05.2015, 10:51
@martinzuhause

Nun - man kann gewiß testamentarisch festlegen, wer sich nach dem eigenen Tod um das Kind kümmern soll, bei wem man es aufwachsen sehen möchte. Das hat nichts damit zu tun, ein Kind "vererben" zu wollen.

Und durchaus würde ein solcher Wunsch vom Jugendamt überprüft, damit das Wohl des Kindes dabei berücksichtigt wird.

Das Jugendamt würde auch leicht zu dem Schluß kommen, dass es nicht sinnvoll ist, das Kind aus seiner gewohnten Umgebung zu reißen, vor allem wenn kein Kontakt zum leiblichen Vater besteht und der womöglich auf einem anderen Kontinent lebt.

Eine testamentarische Willenserklärung erleichtert die Arbeit der Ämter in jedem Fall.

Und wir wollen ja trotzdem hoffen, dass der Mutter in den nächsten Jahren nichts "zustößt"...

martinzuhause  12.05.2015, 10:55
@anjanni

man kann seine wünsche äussern, das ist alles. bei tod eines sorgeberechtigten tritt der andere elternteil an seine stelle, auch wenn der im ausland lebt.

Nanseb 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 11:25
@martinzuhause

Der leibliche Vater ist aber NICHT sorgeberchtigt!

martinzuhause  12.05.2015, 11:47
@Nanseb

das ist dabei egal. er ist der vater. er würde das sorgerecht bekommen wenn er es beantragt oder der allein-sorgeberechtigte ausfällt.

Nanseb 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 12:11
@martinzuhause

Ist das dein Ernst? Basieren deine Antworten auf Fachwissen oder auf negative Erfahrungen, die du selbst als Vater gemacht hast?

martinzuhause  12.05.2015, 12:38
@Nanseb

auf eigenen erfahrungen. das hat meine ex bei mir auch versucht. inzwischen lebt unser kind bei mir.

ist alles ganz einfach. ich habe die vaterschaft gerichtlich feststellen lassen, danach dann sofort das gemeinsame sorgerecht . und da sie den kontakt dann verhindert hat das alleinige sorgerecht und das das kind bei mir lebt. das war alles in vier monaten durch

Nanseb 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 13:09
@martinzuhause

daher weht der Wind. DU wolltest den Kontakt. Der Vater meines Sohnes will ihn aber scheinbar nicht.

martinzuhause  12.05.2015, 13:41
@Nanseb

das war dem gericht vollkommen egal. das gemeinsame sorgerecht hätte ich auf jeden fall bekommen. auch wenn ich da keinen kontakt will. das wird nur versagt wenn der antragsteller dem kind nachweislich schaden würde.

anjanni  12.05.2015, 14:01
@martinzuhause

martinzuhause, Du wirst sicherlich zustimmen, dass jedes Gericht in Deutschland jeden Fall individuell behandlen wird. Und letztlich wird das Kindeswohl entscheidend sein.

Und wirklich: ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht in Deutschland ein Kind, das jahrelang in Deutschland gelebt hat und in einem guten Umfeld aufgewachsen ist, plötzlich in ein fremdes Land schicken würde, nur weil dort der leibliche Vater lebt...

Keine..da er ja den Lütten nicht adoptiert hat..dann wäre es absolut keine Frage. Dann wäre er lt. Gesetz für alles auch verantwortlich und könnte Entscheidungen treffen für ihn!