Familienrecht: Angabe eines falschen Vaters, kann der leibliche Vater handeln?
Frage an die Juristen unter euch:
Wenn eine Frau ein Kind bekommt und bei der Geburt einen falschen Vater einträgt, und zwar gegen den Willen des leiblichen Vaters, kann der leibliche Vater dann juristisch dagegen vorgehen?
Das Problem der Fragestellung ist Folgendes: Seit 2007 können Vaterschaftstests erzwungen werden, aber nur vom (eingetragenen!) Vater, der Mutter oder dem Kind selbst. Siehe http://vaterschaftstest-vergleich.de/law.html?theme=latestNews&qno=11.
Nach dieser Rechtssprechung hätte der nicht eingetragene, aber echte Vater ja gar kein Recht darauf, den Test zu erzwingen, sehe ich das richtig? Was wäre das korrekte Vorgehen?
Und noch weiter: Ist das bewusste angeben eines falschen Vaters Urkundenfälschung, bzw. Betrug in einer Form?
Wie genau wird das Erzwingen eines solchen Tests durchgesetzt? Und ist es wahrscheinlich, dass das Gericht versucht, die "Familie" (mit dem 'gefälschten' Vater) vor Unruhe zu schützen und damit dem leiblichen Vater das Verfahren erschwert? Auch wenn die Klage direkt einen Tag nach der Geburt einginge?
6 Antworten
einen falschen Vater einträgt,
Die Mutter kann keinen falschen Vater eintragen, es kann höchstens ein "falscher Vater" die Vaterschaft anerkennen.
Entweder verhindert man das rechtzeitig, indem man selbst vorstellig wird oder man muss danach einen langen Klageweg beschreiten.
Über die Frage, ob die Kindesunterschiebung ein Straftatbestand ist findest Du dort einen interessanten Artikel: http://kuckucksvater.wordpress.com/2011/06/27/personenstandsfalschung-ein-delikt-das-keinen-interessiert/
Leibliche Väter haben es grundsätzlich vor deutschen Gerichten schwer, ihre Rechte durchzusetzen bzw. zugesprochen zu bekommen und wenn, dann meistens nur über den Weg zum Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte.
Es gibt sogar einen Begriff dazu, wenn der falsch angegebene Mann um seine Nichtvaterschaft bescheid weiß: Die schwarze Adoption http://kuckucksvater.wordpress.com/2012/10/11/die-schwarze-adoption-vaterschaftanerkennung-statt-adoption/
Hier noch ein Erlebnisbericht, von einem leiblichen Vater, der seine Vaterschaft gerichtlich durchsetzen möchte und nun seinen Weg durch die Instanzen beschreibt. http://kuckucksvater.wordpress.com/2012/09/19/ich-war-die-affare-meine-tochter-soll-kein-kuckuckskind-sein-teil-1-von-andreas-haft/
Du kannst beim Familiengericht die Feststellung der Vaterschaft beantragen, ob es darauf eingeht weiss man nicht sicher.
Vom Richter und ob er es einsieht oder nicht. Du musst es einfach versuchen, wenn es dir wichtig ist. Sicher solltest du dir aber schon sein.
Du mußt Deine Vaterschaft einklagen, dann ordnet das Gericht einen Vaterschaftstest ein.
Ganz so einfach kann das sicher nicht sein?
Ich kenne persönlich einen Fall, da ist es exakt so gelaufen ;-)
woher sollte der jeweilige vater wissen, daß er das ist?
das wäre in dem fall bekannt und von diversen zeugen unterstützbar. die frau hatte keine affären und hat sich im verlauf der schwangerschaft in einem deal mit einem anderen mann darauf eingelassen, ihm die vaterschaft zu übergeben.
nehmen wir in diesem fall einfach mal an, dass das eindeutig klar ist.
naja ich sehe ein, dass es schon schwer wäre, das nachzuweisen, aber umso dringlicher die frage: wie geht man als leiblicher vater vor, wenn man es selbst genau weiß?
Wovon hängt das ab, Details? Und es ist rein hypothetisch, ich und meine Freundin diskutieren über die Rechtslage in diesem Land.