Befristeter Mietvertrag - Verkauf als Befristungsgrund?
Guten Tag,
Ich habe im Jahr 2010 einen befristeten Mietvertrag unterschrieben. Als Befristungsgrund steht in dem Mietvertrag ausschließlich ein möglicher Verkauf. Zusätzlich habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Zu meinen Fragen:
1) Ist ein möglicher Verkauf ein zulässiger Befristungsgrund?
2) Angenommen es ist kein zulässiger Befristungsgrund und ich möchte in der Wohnung länger bleiben. Wie soll ich in solchem Fall vorgehen?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Ein befristeter Vertrag kann logischerweise niemals eine Kündigungsfrist haben, da er nicht gekündigt werden muss. Ein Zeitmietvertrag endet mit Ablauf der Mietzeit automatisch.
Ist ein möglicher Verkauf ein zulässiger Befristungsgrund?
Nein, ist es nicht. Die Befristungsgründe ergeben sich aus § 575 BGB und sind:
- Eigenbedarf
- Größere Instandsetzungsmaßnahmen, die einen Verbleib des Mieters ausschließen
- die Vermietung an einen zur Dienstleistung Verpflichtenden.
Wie soll ich in solchem Fall vorgehen?
Ich würde dem Vermieter mit Verweis auf den o.g. Paragraphen schriftlich mitteilen, dass aufgrund des unzulässigen Befristungsgrund automatisch ein unbefristetes Mietverhältnis zustande gekommen ist und Du zum festgelegten Termin nicht ausziehen wirst.
Befristeter Mietvertrag und Zeitmietvertrag ist dasselbe.
Vertrag ist Vertrag. Und wenn da Befristung bei Verkauf drinsteht ist das verbindlich. Ich glaube kaum das der Vermieter sich auf eine Änderungskündigung in einen unbefristeten Mietvertrag einlässt.
Der Verkauf ist für den Vermieter meistens besser wenn keine Mieter mit zu übernehmen sind.
Vertrag ist Vertrag.
Aber nicht, wenn er den gesetzlichen Grundlagen widerspricht. Ein Verkauf ist kein zulässiger Befristungsgrund.
Falscher geht's nimmer.
Da liegst du aber gewaltig daneben. Schau in's BGB ...
Ich glaube für einen befristeten Mietvertrag muss man sogar gar keinen Grund angeben. Befristet heißt doch, dass Du den Mietvertrag für eine bestimmte, festgelegte Dauer hast. Wie lange geht denn die Frist?
Oder hast Du etwa einen Mietvertrag mit einseitiger Kündigungsoption, das wäre sicherlich nicht rechtens, aber hätte dann mit Befristung nix zu tun?
Leider ist diese Antwort falsch. Der Gesetzgeber hat anderes festgeschrieben. Lies im BGB nach oder tu's googlen, danach bist du weise.
Ich glaube für einen befristeten Mietvertrag muss man sogar gar keinen Grund angeben.
Das stimmt leider nicht.
Ich ein befristeter Mietvertrag muss immer ein Mietende beinhalten, ansonsten ist er automatisch ein unbefristeter Mietvertrag. Gibt es ein genaues Mietende (Datum?)
Ja, es gibt ein genaues Mietende.
Dann bedarf es eigentlich keiner weiteren Begründung. Er muss aber meines Wissens das Ende auch einfordern. Verzichtet es darauf, weil er z.B. keinen Käufer gefunden hat, wird es ein unbefristeter Mietvertrag - keine rechtsverbindliche Antwort.
Dann bedarf es eigentlich keiner weiteren Begründung.
Doch bedarf es. Auch hier der Verweis auf § 575 BGB. Hier liegt kein wirksamer Zeitmietvertrag vor.
Wenn die Befristung mit einem Datum versehen ist - warum sprichst du dann von einem möglichen Verkauf?
Damals als ich den Vertrag unterschrieben habe, war die Rede davon, dass der Eigentümer die Wohnung vielleicht in 6 Jahren verkaufen wird. Deshalb die Befristung.
Wie gesagt, das ist nicht zulässig. Du hast einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag.
gott sei dank, da falsche antwort ...
Ich habe im Jahr 2010 einen befristeten Mietvertrag unterschrieben. Als
Befristungsgrund steht in dem Mietvertrag ausschließlich ein möglicher
Verkauf. Zusätzlich habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Das passt schon mal gar nicht zusammen. Ein befristeter Mietvertrag kann ordentlich (fristgerecht) gar nicht gekündigt werden. Er endet automatisch mit Ablauf der Befristung.
Vorausgesetzt diese ist wirksam.
ChristainLE hat die 3 rechtlich zulässigen Gründe für eine Befristung genannt. Verkauf nach Ende der Befristung ist nicht dabei.
Ergo wäre ein Zeitmietvertrag mit dieser Begründung automatisch unbefristet.
Wie vorgehen?
Wohnen bleiben oder jederzeit fristgerecht kündigen.
Wie kann ich raus finden, ob ich einen befristeten Mietvertrag oder einen Zeitmietvertrag abgeschlossen habe?