Hausordnung trotz Hausmeister?
Aktuelle Wohnsituation:
8-Parteienhaus
3 Etagen
Unsere Hausverwaltung hat einen externen Hausmeister beauftragt, welche wöchentlich Arbeiten an unseren Grundstück vollzieht.
Dies sind zum Beispiel Rasen mähen, Mülltonnen zum leeren an die Straße stellen und und und....
Was er nicht macht ist die Hausordnung.
Wir wohnen im Dachgeschoss mit einer Partei nebenan.
Die anderen beiden Etagen sind jeweils 3 Parteien.
Im Mietvertrag steht folgender Punkt, welcher nicht angekreuzt ist:
Der Mieter ist verpflichtet, sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlich benutzten Räumen, Einrichtungen, Wegen und Zufahrten(zum Beispiel Treppenhaus, Abstellplatz für Mülltonnen, Flure, Kellerräume, Eingänge) in einem angemessenen und im Haus üblichen Umfang zu beteiligen.
Zwei Punkte weiter folgender Punkt, welcher diesmal angekreuzt ist:
Die Reinigung und Pflege der gemeinschaftlich genutzten Räume und Einrichtungen, Garten und Wege wird (zumindest teilweise) von einem Hauswart oder einer Reinigungsfirma erledigt. Dennoch besteht, insoweit keine oder keine ausreichende Reinigung durch eine Reinigungsfirma erfolgt, eine Verpflichtung des Mieters zur Reinigung.
Nun meine Frage:
Wie verhält sich die Sachlage?
Müssen wir die Hausordnung machen oder müsste die Hausverwaltung jemand engagieren?
5 Antworten
Egal was muss und was nicht muss. Denk auch daran das Reinigungskosten umlagefähig sind. Wenn die Mieter die Hausordnung selbst machen, fällt die BK-Abrechnung geringer aus.
Einfach beim VM freundlich nachfragen und um genaue schriftliche Aufstellung bitten (E-Mailantwort sollte ausreichen), was denn nun der Hausmeister genau und wann macht UND was die Mieter im Einzelnen wann machen sollen.
Dazu ist natürlich ein PUTZPLAN angebracht, wo jeder seine (Woche?) abzeichnet. Dann weiß jeder wann er dran ist (Tausch z. B. im Urlaub sollte einfach untereinander gehen) in es gibt keinen Streit wer wann.
Den Plan könnt ihr selber machen, sinnvoller aber vllt. doch der VM.
Unangekreuzte Punkte sind nicht Bestandteil des MV.
Die Hausodnung ist Bestandteil des Mietvertrages, du meinst hier wohl die wöchentliche Reinigung der Gebäudeteile, die von allen Mietern genutzt werden.
Und da ist angekreuzt, dass die Mieter diese Aufgaben erledigen müssen, wenn ein Hausmeiter nicht dazu verpflichtet wurde.
Fazit : Alle Mieterparteien müssen diese Arbeiten ausführen im Wechsel im gleichen Umfang und nach Plan, den der Vermieter nicht aufstellen muss.
Dennoch besteht, insoweit keine oder keine ausreichende Reinigung durch eine Reinigungsfirma erfolgt, eine Verpflichtung des Mieters zur Reinigung.
Ja, ihr müsst die Hausordnung (Treppe putzen) selber machen.
beides würde ich als richtig ansehen, einigt Euch