Darf der Vermieter einen anderen Bodenbelag verlegen?
Hallo ihr Lieben,
vor ca. 3 Wochen war unsere Heizung undicht und dadurch hat sich eine Wasserpfütze auf unserem Parkettboden gebildet und wie man weiß, geht Parkettboden bei längerer Berühung mit Wasser auf. Dadurch haben wir jetzt aufgeschwämmtes Parkett an dieser Stelle.
Unsere Vermieter wollen jetzt einen Bodenleger zu uns schicken, der sich die Sache genau anschaut und dieser entscheidet dann auch ob er das Parkett wieder ordentlich hinbekommt oder ob Linolium verlegt wird.
Ich war immer der Meinung, dass der Vermieter verpflichtet ist einen gleichwertigen Bodenbelag zu verlegen, stimmt das? Und könnte ich durch die Verlegung von Linolium eine Mietminderung anfodern?
Zumal das Parkett schon seit 1990 in dieser Wohnung liegt.
Vielen Dank im Voraus :)
5 Antworten
Dazu müsste man erstmal "gleichwertig" definieren. Und Parkett, dass seit 26 Jahren liegt kann durchaus auch als gleichwertig mit einem modernen Linoleumboden angesehen werden. Es kommt auf die Qualität der Materialien an: Ein Parkett aus dem niedrigen Preissegment würde ich sogar als minderwertiger betrachten als ein Linoleum aus dem oberen Preissegment. Linoleum ist ein Naturprodukt und pflegeleichter als Parkett. Viele denken bei Linoleum noch an billige Bodenbeläge von der Rolle aus dem Baumarkt, den man in Kellerräumen oder in der Küche auslegt. Mittlerweile ist das aber so hochwertig, dass man es in allen Räumen verlegt und es gibt den Boden auch in Holzoptik, so dass man nicht mal optische Nachteile zu Parkett hinnehmen muss.
So einfach darf der Vermieter den Bodenbelag nicht austauschen, da der Bodenbelag den subjektiven Wohnwert erheblich beeinträchtigt.
Das wurde auch schon gerichtlich bestätigt, dass das Wohngefühl hier höher zu werten ist.
Dir wurde die Wohnung mit Parkettboden vermietet. Er ist damit Mietgegenstand. Ist er wie hier durch ein Schadensereignis, welches nicht vom Mieter zu verantworten ist, beschädigt oder zerstört, hat der Mieter Anspruch auf Reparatur oder gleichartigen Ersatz, also Parkett. Sicher steht die Ausstattung mit Parkett so auch im Mietvertrag. Und Verträge sind einzuhalten. Eine Grundpflicht des Vermieters ist, die Mietsache während der Mietzeit in einenem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ganz davon abgesehen, dass es m. W. heute kein Linoleum mehr gibt, sondern PVC-Beläge in verschiedensten Qualitäten, die aber niemals mit Echtholzparkett vergleichbar sind.
Wenn jetzt der Vermieter ersatzweise nur noch PVC verlegen will, bestünde tatsächlich Anspruch auf eine Mietminderung.
Ich rate dazu, auf Einhaltung des Mietvertrages zu bestehen.
Ja, tatsächlich gibt es noch Linoleum. Leider ist es so, dass umgangssprachlich sehr oft PVC- Belag landläufig als Linoleum bezeichnet wurd, weil das früher häufig verlegt wurde und die modernen PVC-Beläge (noch) nicht gab. Es wäre deshalb nachzufragen, ob der Fragesteller auch diesem Irrtum unterliegt.
Rechtlich gesehen bleibt so oder so der Anspruch auf Echtholzparkett bestehen, da so vermietet wurde.
Der Vermieter muss einen nutzungsfähigen Boden anbieten. Ist das Parkett nicht mehr zu retten, kann er auch eine andere Lösung suchen. Oder steht definitiv Parkettboden im Mietvertrag?
eine Mietminderung deshalb kann ich mir nicht vorstellen?
auch ist er nicht dazu verpflichtet, das Parkett durch ein gleichwertiges zu ersetzen, fürchte ich ?
Erkundige dich mal bei einer Verbraucher Zentrale, die kennen sich damit aus!
Ist billiger als beim Mieter Bund!
Linoleum gibt es nicht nur noch, es wird auch immer beliebter. Und günstig ist so ein Linoleumbodenbelag auch nicht grad.
PVC als Ersatz für Parkett würde ich auch nicht akzeptieren.