Muss ein Lebensgefährte für die Heimkosten des Partners aufkommen?
Meine Mutter lebte jahrelang mit einem Mann in ihrem Haus. Er hatte ein eigenes Zimmer. Er ist an Demenz erkrankt und musste in ein Pflegeheim. Sie hat die Verträge mit dem Heim geschlossen, da sie eine Vollmacht von ihm hatte und er nicht mehr zurechnungsfähig ist. Auch hat sie beim Sozialamt einen Antrag für ihn gestellt, da seine Rente nicht ausreicht. Nun hat das Sozialamt sie aufgefordert, ihre Vermögensverhältnisse bekannt zu geben. Ist sie zur Zahlung verpflichtet?
8 Antworten
Soweit ich weiß muss man für Lebenspartner aufkommen (genauso wie für Eltern/Kinder). Dies wird wohl auch gegeben sein, wenn die beiden nicht verheiratet waren, da von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gesprochen werden kann. Somit wäre sie verpflichtet, für ihn zu aufzukommen.
Ich denke nicht,dass sie da zur Zahlung verpflichtet ist.Sie sind nicht verheiratet und es ist auch keine Lebenspartnerschaft eingetragen,oder?
kommt drauf an.... ist es eine eingetragene Lebensgemeinschaft? Das Sozialamt kann Einsicht verlangen um zu sehen, ob Gelder vom dem Mann in den letzten 10 Jahren auf Konten deiner Mutter geflossen sind. Diese Gelder können teilweise zurückgefordert werden. Alle Schenkungen der letzten 10 Jahre können geldlich zurückverlangt werden
Sie kann zwar dafür aufkommen. Aber sie ist nicht automatisch dazu verpflichtet.
Ich gehe mal von der Tatsache aus, dass deine Mutter und der "Mann" nicht verheiratet waren. Ist das der Fall, ist sie zu keiner Zahlung verpflichtet, allenfalls moralisch.
Wenn deine Mutter allerdings nicht zahlen möchte, oder kann, sollte sie zur Sicherheit doch einen Rechtsanwalt befragen. Natürlich erteilen auch die Sachbearbeiter beim Sozialamt Auskunft, aber da muss man schon den richtigen zur richtigen Zeit erwischen, wenn du verstehst, was ich meine.