Generalvollmacht von Lebensgefährtin gegen leibliche Tochter, was kann ich als Tochter nun tun?

1 Antwort

Generalvollmachten müssen von Deinem Vater unterschrieben werden. Und wenn er möchte, dass seine Lebensgefährtin seine Dinge regelt, dann wirst Du nicht viel dagegen tun können. Und eigentlich kann er das ja auch allein entscheiden. Ich finde das ganz ok. Auskunft müsstest Du doch aber trotzdem bekommen, Du bist doch Familienmitglied. Sowas wird doch in einer Vollmacht nicht geregelt? Das ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Personhilflos 
Beitragsersteller
 26.01.2015, 15:44

Vielen dank für die schnelle Antwort. Ja, natürlich hat diese Generalvollmacht mein Vater unterschrieben. Aber die Umstände, wie die Unterschrift erfolgt ist sehr fragwürdig. Ich habe meinen Vater nach der Vollmacht befragt, also um welche form der Vollmacht es sich handelt, welche rechte die Lebensgefährtin hat....Er antwortete nur, es musste alles ganz schnell gehen und er weis nicht um was es geht. Ehrlich gesagt, habe ich stark die Vermutung das sie ihn falsche Inhalte gegeben o. so ähnlich. Ich habe noch das Glück gehabt, ihr diesen Sachverhalt ins Gesicht zu sagen und ihre Reaktion bestärkt mich, dass sie andere Absichten hat als das Wohl meines Vaters. Und ich sollte von der Vollmacht nichts erfahren. Aber ich habe es erfahren. Von Seiten des Pflegeheimes werde ich höchstwahrscheinlich keinerlei Informationen erhalten. Familienmitglied hin oder her, ich habe keine rechte mehr. Ehrlich gesagt, ich bin kurz davor, auf eigene Faust einen Kontrollbetreuer einzuschalten. Ich weis nur noch nicht wo ich so einen finde.

imager761  26.01.2015, 19:00
@Personhilflos

Eine Betreuung wollte dein Vater mit Vollmacht eher vermeiden. Und ohne Anzeichen einer mißbräuchlichen Ausübung der Bevollmächtigung wirst du die auch nicht gerichtlich verfügen können.

Worum geht es dir eigentlich? Frustriert, dass er dich mit der Regelung seiner Angelegenheiten völlig außen vorließ? Eher am seinem Vermögen(sverlust) den persönlichem Wohlergehen interessiert?

Glueckskeks01  27.01.2015, 13:48
@Personhilflos

Ok, wenn Du das Gefühl hast, dass die Lebensgefährtin nicht im Sinne Deines Vaters handelt, dann wäre das natürlich fatal. Aber bist Du dir da ganz sicher? Oder magst Du sie einfach nur nicht? Ich meine, dieses ein wenig rauszulesen. Ich würde doch davon ausgehen wollen, dass man für den Menschen, den man liebt, nur das Beste möchte. Auskunft seiner Gesundheit betreffend solltest Du aber in jedem Fall bekommen, als Tochter. Davon würde ich jetzt mal ausgehen. Das hat doch nichts mit der Vollmacht zu tun. Und einer sollte so eine Vollmacht auf jeden Fall haben. Ich hatte diese für meinen Lebensgefährten auch, als wir noch nicht verheiratet waren. Denn ansonsten bekommst Du als Nicht-Ehefrau und Nicht-Verwandte überhaupt keine Auskunft und kannst auch nichts regeln. Das ist mal richtig schlimm.