Kann Sozialamt geleastes Auto pfänden?
Meine Frau befindet sich wegen Demenz im Pflegeheim und muss voraussichtlich Sozialhilfe beantragen. Gehört mein geleastes Fahrzeug zum Privatvermögen?
9 Antworten
Der Bedarf deiner Frau an "Hilfe zum Lebensunterhalt" (Sozialhilfe nach dem SGB XII) für den Anteil der Heimkosten, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt, vermindert sich um die Summe, die du an Unterhalt zahlen musst. Erst, wenn du weniger Unterhalt zahlst, als du musst, geht das Sozialamt gegen dich gerichtlich vor. Und erst nach einem Urteil kann bei dir gepfändet werden.
Wieviel Unterhalt du zahlen musst, das bestimmt im Streitfall ein angerufenes Familiengericht. Das ruft dann deine Frau an oder stellvertretend das Sozialamt, wenn es deine Frau nicht tut.
Bei der Bemessung deines Unterhalts spielt vorrangig dein Einkommen eine Rolle. Es kann aber auch auf den Stamm deines Vermögens zurückgegriffen werden, wenn dein Einkommen nicht ausreicht laut Düsseldorfer Tabelle (oder laut Urteil).
Zum Stamm deines Vermögens zählt auch das Geld, das du fix bezahlt hast für deinen Leasing-Vertrag. Nicht aber der gesamte Wert des Fahrzeugs, das gehört ja noch dem Leasing-Geber.
Der Gerichtsvollzieher pfändet lieber Sachen, die sich leicht verwerten lassen. Warum sollte er die fixe Summe für deinen Leasing-Wagen zuerst pfänden? Aber grundsätzlich ist das auch ein Wert, der nicht tabu ist.
Gruß aus Berlin, Gerd
Beim geleasten Auto seid ihr ja nicht die Eigentümer, also kann es auch nicht gepfändet werden. Evtl. verlangt das Amt, dass das Fahrzeug abgeschafft wird um die Kosten dafür zu sparen.
Pfänden können die es auf jeden Fall nicht, es ist ja nicht dein Eigentum, inwiefern sie dich zwingen können, den Leasingvertrag zu kündigen weiss ich jedoch nicht
Hi, das ist ja kein Eigentüm von ihr also kann da nichts gepfändet werden. Fraglich ist aber natürlich ob von der Sozialhilfe die Leasingraten noch bezahlt werden könne..
nein wenn esauch für berufliche zwecke dient wird die rate als belastung naerkennt und das auto zählt nicht als vermögen