Was tun, wenn....?

5 Antworten

Dann wird vom Gericht ein Betreuer bestellt. Das könntest du sein, wahrscheinlicher ist aber, dass es eine neutrale Person wird.

Dann beantragt man beim Familiengericht eine sogenannte Betreuungsvollmacht. Der Richter macht sich - meist vor Ort - ein Bild von der Situation und setzt dann entsprechend einen Betreuer ein. Das kann ein erwachsenes Kind sein, muß aber nicht. Der Betreuer darf zum Beispiel nicht vorbestraft oder überschuldet sein.

Es gibt auch Berufsbetreuer, die dann eingesetzt werden.

chrschie5445 
Beitragsersteller
 09.12.2020, 21:30

Aber das dauert doch lange bis der Betreuer da ist bzw bis der Antrag durch ist?

Dilithium  13.12.2020, 21:00
@chrschie5445

Nein, geht auch als Eilverfahren innerhalb von 48 Stunden.

Am einfachsten ist es, wenn man zu den Zeiten entsprechende Vollmachten ausstellt, in denen man das noch kann. Vordrucke dafür gibt es inzwischen viele im Internet.

Du lässt dich als Betreuer des dementen Vaters bestätigen. Das geht relativ fix...

Allerdings bist du nachweispflichtig. Also sich zum Betreuer bestellen lassen und dann das Vermögen als vorzeitiges Erbe verjuxen klappt nicht.

Gar nicht - das Gericht wird für den Fall einen juristischen Betreuer ernennen, der das abwickelt