Sozialamt Übernahme Notarkosten?
Ich habe eine Erbschaft ausgeschlagen von der ich wußte dass es da nur Schulden zu erben gibt. Eine Erbschaftsausschlagung (zwingend vorgeschrieben) ist nur duch beglaubigte Ausschlagung gültig. Da wir vom Kreissozialamt Hilfe erhalten habe ich die Notarrechnung (41,95) dem Sozialamt eingereicht um Kostenübernahme zu beantragen. Warum soll ich jetzt diese Kosten selber bezahlen, das würde mir zwei Monate für unser täglich Brot reichen und so eine Ausgabe die mir gar keinen Nutzen bringt! Nun hat das Sozialamt die Kostenübernahme abgelehnt mit der Begründung "Im Rahmen des 12. Sozialgesetzbuch gibt es keine rechtliche Grundlage die Kosten zu erstatten".
Wer kann hier eine hilfreiche Antwort geben?
3 Antworten
Es gibt im Sozialgesetzbuch keine rechtliche Grundlage dazu, das dir das Jobcenter/Sozialamt, diese Kosten ersetzt.
Du hättest die Kosten VORAB verhindern können....
Und natürlich bringt dir die Ausgabe einen Nutzen: Du hast die Schulden nicht an der Backe, die du sonst geerbt hättst!
Du wirst die Notarrechnung wohl oder übel selber tragen müssen, da das Sozialamt sich auf die genannte Bestimmung berufen wird.
Es hätte auch eine wesentlich billigere Möglichkeit (ca 6€) gegeben die Erbschaft auszuschlagen.
Leider ist das jetzt zu spät.
Aber wenn das Sozialamt von der Erbschaftsausschlagung wußte, bzw. dazu angehalten hat, hätte man Dir dort die billigere Möglichkeit sagen müssen.
Vielleicht kannst Du mit der Argumentation erreichen, daß die Notarrechnung doch übernommen wird.
Komisch, ich habe vor fünf Jahren gar nichts zahlen müssen. Habt ihr beim Notar nicht angegeben Hilfeleistung zu beziehen?
Oder bist du aus Österreich?