muss ein händler bei einem garantiefall nur eine gutschrift anbieten oder muss er auch bar auszahlen
Ich habe mir im januar eine festplatte gekauft 129€ und es ist jetzt schon ein garantiefall aufgetreten. ih habe das Gerät bei dem Händler in Reparatur gegeben. Dieser ruft mich heute an und sagte das die festplate nicht mehr zu reparieren zu sei und ich würde eine gutschrift bzw gutschein bekommen auf meine frage ob ich es auch bar ausbezahlt bekommen könnte wurde diese frage verneint aber es gibt doh bestimmt irgend ein § wo sagt das er mir es auh bar auszahlt oder?
9 Antworten
der Händler h at das Recht der zweimaligen Nachbesserung, dasst heißt wenn ein Garantiefall auftritt entscheidet zunächst der Händler die weitere Vorgehensweise er kann dir dabei 3 Sachen anbieten zum ersten die Reperatur, zum zweiten die Abgabe eines vergleichbaren Produkts oder eben die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Wenn er dir die Rückabwicklung anbietet hat er allerdings nicht das Recht diese auf einen Gutschein zu begrenzen sondern muss den Kaufpreis auch in Bargeld erstatten.
lol bis du geistig umnachtet?? nö, der kunde hat zunächst das recht zu entscheiden wo haste denn den Schwachsinn her...
Vielleicht sollte man noch den Unterschied zwischen Gutschrift und Gutschein erwähnen. Gutschein bedeutet, dass der Händler das Geld behält, Dir aber irgendwas ausstellt, womit Du bei genau diesem Händler zum Wert des Gutscheins einkaufen kannst. Gutschrift bedeutet nichts anderes, als dass Du Dein Geld zurück bekommst. Sei es per Überweisung, Kreditkarte, oder auch bar.
Hallo....meines Erachtens ist es folgendermaßen: Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Käufer nicht nachweisen, das ein werksseitiger Mangel vorliegt - man geht automatisch davon aus. Es sei denn, eine fehlerhafte Nutzung und damit das Verschulden durch den Käufer ist offensichtlich. Der Händler hat nun das Recht der Reparatur bzw. kann er Ersatz liefern. Ist beides nicht möglich, muß der Käufer sein Geld zurück erhalten. Letztendlich ist es doch so.....der Käufer wollte den Artikel, sonst hätte er ihn nicht gekauft. Also sollte er in der Regel mit einer Reparatur bzw. besser, mit einer Ersatzlieferung zufrieden sein. Der Händler möchte den Kunden nicht verlieren, also wird er den einfachsten und sinnvollsten Weg gehen und Ersatz liefern. Einen Gutschein anzubieten um den Umsatz zu retten mag zwar verständlich sein, jedoch muß er auszahlen wenn der Kunde darauf besteht.
er muss dir den kaufpreis zurückerstatten. auf eine gutschrift musst du dichnicht einlassen!!
siehe auch:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ127789537601325/link9403A.html
Du musst Dich nicht mit einer Gutschrift zufriedengeben.. einfach auf Barauszahlung insisiteren oder Gutschrift auf Kreditkarte o.ä. sofern Du damit bezahlt hast..
nö, der kunde hat zunächst das recht zu entscheiden, ob er ein neues und fehlerfreies produkt möchte oder eine reparatur. nur wenn eines von beiden mit wesentlich höheren kosten verbunden ist, kann der händler den nachweis erbringen, dass es unzumutbar ist und die andere möglichkeit ausschöpfen (beim auto z.b. ist ein kleiner kratzer sicher kein ersatzlieferungsgrund, während bei einem usb-stick die reparatur sicherlich unzumutbar ist). nach zweimaligen erfolglosen nachbesserungsversuschen (das sind oben besagte ersatzlieferung oder reparatur) hat der kunde das recht auf wandlung (umtausch gegen rückzahlung des kaufpreises)