Darf man selbst aufgebaute Möbel noch reklamieren?
5 Antworten
Ja, darf man. Ich hatte z. B. ein Waschbeckenunterschrank ausgepackt und dann festgestellt, dass bei dem unteren Boden eine Ecke ausgebrochen ist. Da ich keinerlei Schäden während des Transportes verursacht hatte, war ich natürlich zuerst etwas unsicher, ob man mir das glauben würde. Die von Ikea haben das anstandslos ausgetauscht und mir sogar noch Benzingeld für die 30 km Anfahrt ausgezahlt.
Reklamieren kann man immer - ob das Erfolg hat, hängt vom konkreten Einzelfall ab (den Du nicht beschreibst)
In der Regal ja.
Das Problem: In den AGBs wird meist verlangt, das Produkt wieder verpackt, oft auf eigene Kosten, zurückzusenden. Wer vorher die AGBs liest ist im Vorteil. 😀
schönes Wortspiel am Anfgang ;-)
aber bei der Antwort muss ich ein paar Hinweise geben, da AGB oft falsch verstanden werden und ihnen mehr Macht zugeschrieben wird als manchmal der Fall ist.
1.) damit ABG wirksam werden, müssen sie überhaupt Bestandteil des Vertrags sein und dem Käufer bei Vertragsschluss vorgelegen haben (oder darauf hingewiesen). Meist ist das beim Möbelkauf aber so, dass der Hinweis beim Unterschriftsfeld steht.
2.) ist in dem Fall den ich beschrieben habe (falsche Montageanleitung) wohl unerheblich was in den AGB steht. Denn dieser Passus dürfte unwirksam sein, da er das Recht des Kunden übermäßig beschneiden könnte. Allerdings bin ich mir in diesem Punkt nicht 100%ig sicher.
Tipp: AGB durchstreichen und dann unterschreiben ;-)
Reklamieren darfst du erstmal alles - ob es anerkannt wird, ist was anderes...
Wenn du beim Aufbau Fehler gemacht hast, kannst du das natürlich nicht bemängeln, gibt es aber Mängel am Produkt, kannst du das natürlich reklamieren!
T3Fahrer
Ja Gott, nu werden wir aber kleinlich, wie? 😜
Dann werd ich auch mal kleinlich: Genau genommen ist doch die Anleitung ein Teil des Produktes, da ich sie brauche, um das (End-)Produkt nutzen zu können. Hat sie (die Anleitung) einen Mangel, zählt das für mich zu einem Produktmangel, da er (womöglich) zur Unbrauchbarkeit des Endproduktes führt. Außerdem ist ein hieraus resultierender Defekt ja auch kein Fehler des Fragestellers wie von mir beschrieben.
a) das hat mit kleinlich nichts zu tun, das steht halt so im BGB. Ich zitiere nur
b) ist Deine Definition im letzten Kommentar prinzipiell nichts anderes als das, was der 434 (2), 2 aussagt.
c) "da ich sie brauche, um das (End-)Produkt nutzen zu können". Dem Widerspreche ich aufs Schärfste! Niemand verpflichtet Dich eine Anleitung zu verwenden! Das implizierst Du aber mit der Aussage ;-)
"Außerdem ist ein hieraus resultierender Defekt ja auch kein Fehler des Fragestellers wie von mir beschrieben."
wenn wir bei kleinlich sind, hast Du das aber nicht geschrieben. Selbst wenn du das gemeint hast, dann habe ich ja nur angemerkt, dass wenn der Fehler auf eine mangelhafte Anleitung fußt - folglich zu einem Defekt beim Aufbau führen musste - dann ein Sachmangel nach § 434 (2), 2 vorliegt und reklamiert werden kann.
Schön, dass du meine Aussage geschärft und untermauert hast! 😉👍
es kommt darauf an. Leider beschreibst Du den Fall nicht deutlich genug. Aber es gibt tatsächlich eine IKEA-Klausel (zumindest wird sie umgangssprachlich so genannt).
Danach liegt ein Sachmangel vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist.
Liegt ein Sachmangel vor, kann man auch selbst aufgebaute Möbel problemlos reklamieren.
doch, wenn die mangehlafte Montageanleitung Ursache war. Das ist die "IKEA-Klausel" § 434 (2), 2 BGB