Waschmaschine nach sechs Wochen ausgepackt, total verzogen?

5 Antworten

Ich würde die Maschine auf gar keinen Fall anschliessen. So belassen wie diese ist und die bemängelten Stellen fotografieren.

Der Techniker von Bosch kann sich die Maschine anschauen und einen Bericht abgeben.

Hier geht es nicht darum, ob die Maschine funktioniert, hier geht es um einen Mangel/ Schaden an der Maschine.

Wenn der Händler behauptet, der Schaden sei durch euch entstanden, so müsste er das aus meiner Sicht beweisen.

Die Verpackung der Maschine dürfte beim Auspacken so beschädigt sein, dass man nicht mehr feststellen kann, ob die Verpackung optisch ohne Beschädigungen gewesen ist.

Problem ist eben, dass nicht sofort nach dem Kauf die Maschine ausgepackt wurde und auf Schäden überprüft. Aber auch da hätte der Händler sagen können, der Schaden sei durch euch verursacht worden.z. B. beim Transport ect.

Wenn sich keine Einigung zwischen euch und dem Händler gibt, bleibt letztendlich nur der Gang zum Anwalt. Das würde ich dem Händler aber auch sagen.

Vielleicht holt dieser Wink, dass der Händler doch einlenkt und einen Vorschlag macht.

Hallo Th1sD0t

Hoffentlich habt ihr die unbeschädigte Verpackung aufgehoben so dass ihr beweisen könnt dass der Schaden von außen nicht sichtbar war.

So ein Schaden kommt von einem rücksichtslosen Transport.

Wenn nämlich die Maschine ohne Verpackung von euch beschädigt wurde dann sind an der Maschine abplatzungen oder ähnliche Sachen zu sehen (z. B.: wenn die Maschine umgefallen wäre

Gruß HobbyTfz

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das sind die bewährten Methoden des deutschen Einzelhandels. Garantie-Leistungen gibt es nur auf dem Papier. In Wahrheit werden die Kunden abgewimmelt und an die Hersteller verwiesen, obwohl der Händler zuerst für die Ware verantwortlich ist.

Gewährleistungspflicht und Beweislast liegt beim Händler, lass dich nicht abwimmeln, notfalls mit Anwalt.

Ontario  03.04.2020, 07:04

Wenn der Händler bestätigt, dass er eine einwandfreie Maschine verkauft hat, dann könnte es ein Problem mit der Beweislast geben.

RobertLiebling  03.04.2020, 07:09
@Ontario

Wie will er das bei einem verdeckten Mangel "bestatigen"?

Ontario  03.04.2020, 07:23
@RobertLiebling

Der Händler unterstellt doch dem Kunden, dass der die Maschine beim Umzug selber beschädigt hätte. Der Mangel ist kein versteckter Mangel, weil gut sichtbar.

Aber erst nach dem Auspacken der Maschine erkannt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass der Händler kein Interesse daran hat, die Sache mit dem Kunden zu klären und verweist auf einen Techniker von Bosch.

Der Händler ist als Verkäufer Vertragspartner und nicht der Hersteller. Ich würde dem Händler sagen, dass er beweisen soll, dass der Schaden durch mich als Kunden verursacht wurde.

Kann er das nicht, muss die Maschine entweder repariert werden, oder ein Umtausch vorgenommen werden.

RobertLiebling  03.04.2020, 07:32
@Ontario

Ja, eben. Die Beweislast liegt beim Händler.

Th1sD0t 
Beitragsersteller
 03.04.2020, 06:58

Vielen Dank für die Antwort. Ja, wir haben den Fehler gemacht, dass wir die Maschine nicht sofort kontrolliert haben - aber wie geschrieben hatte die Verpackung soweit ich das sehen konnte keine Beschädigungen. Da die Maschine nicht billig war mache ich mir natürlich große Sorgen, dass wir nachher selbst auf den Kosten sitzen bleiben. Da eine verzogene Maschine aber auf jeden Fall irgendwie mechanisch verbogen / beschädigt werden muss stelle ich mir die Frage wie ich (außer Zeugen) am Ende zweifellos beweisen könnte, dass der Schaden nicht durch unseren Transport entstanden ist.

Also zum einen seit ihr leider selbst schuld man sollte die Ware nachdem Kauf immer sofort überprüfen ob alles ganz ist

am besten lasst alles so wie es ist scheisst drauf was da steht das ihr die anklemmen sollt tragt die höchstens nur noch zum Anschluss Damit die dann Wasser pumpen kann zum Testen aber er kennt sich ja damit aus und sieht dann ob die bereits geöffnet wurde (also komplett ausgepackt) und er sieht es ja ob die euch runtergefallen ist erkennt man ja an der Verpackung wenn diese auch Schäden ausweist ansonsten war es ein Fehler bei der Produktion oder so