Autokauf Privat Kaufvertrag Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung

6 Antworten

"Aufgrund des Alters und des Unfalls als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung."

Schon aus diesem Satz lässt sich keine Rückgabe oder sonsige Ansprüche herleiten. Das ist für Deinen Schwager einfach dumm gelaufen. Das KFZ wäre nur als Ersatzteillieferant für ein gleiches Fahrzeug zu brauchen.

Falls es ein arglistig oder bekannter Schaden war, hat der Käufer Recht auf Gelderstattung. Dann nützt auch die Zusatzklausel "Gewährleistung augeschlossen" nichts. Da das Fahrzeug allerdings als Bastlerfahrzeug verkauft wurde, weiß ich die genaue Gesetzeslage auch nicht. Warum kauft man denn so ein Auto !??

peterobm  22.06.2014, 01:40

Wie kommst du darauf? Das war ein Privatverkauf; sämtliche Ansprüche sind ausgeschlossen. Nochmals zum Mitlesen:

steht (leider :( ) unter Sondervereinbarungen: "Aufgrund des Alters und des Unfalls als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung."

er hat alles richtig gemacht. Einzig der letzte Satz hat Wahrheit.

"Aufgrund des Alters und des Unfalls als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung."

Das ist eine in einem Individualvertrag zulässige Klausel und besagt, daß der Verkäufer zu keinerlei Haftung herangezogen werden kann. Er hat noch nicht einmal den Unfall verschwiegen.

Das sieht ganz böse aus. Offensichtlich handelt es sich hier um einen Privatverkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung.

Die einzige Möglichkeit wäre, dem Verkäufer nachzuweisen, dass er die Mängel kannte und sie arglistig verschwiegen hat. Wenn ein Auto jedoch schon als Bastlerfahrzeug angeboten wird und auch schon 14 Jahre auf dem Buckel hat, ist ein gewisser Verschleiss und damit eine gewisse Reparaturanfälligkeit vollkommen normal.

Unterm Strich würde ich sagen, da ist nicht mehr viel zu machen.

Ich kann jedem, der sich nicht damit auskennt, nur raten, immer einen fachkundigen Begleiter mitzunehmen oder bei TÜV bzw. Dekra oder einer Werkstatt des Vertrauens checken zu lassen, BEVOR der Kaufvertrag unterschrieben wird.

peterobm  22.06.2014, 00:36
Die einzige Möglichkeit wäre, dem Verkäufer nachzuweisen, dass er die Mängel kannte und sie arglistig verschwiegen hat

Was für ein NONSENS, les dir mal genauer die Beschreibung durch

Interesierter  22.06.2014, 00:42
@peterobm

Auf was willst du denn genau hinaus? Mit dem Wort "NONSENS" und dem allgemeinen Hinweis auf die Beschreibung kann ich nicht viel anfangen.

Es wird lediglich auf das Alter und einen Unfall hingewiesen. Den Unfall halte ich für nicht relevant. Falls der Verkäufer wusste, dass der Motor hinüber ist und demnächst schlapp macht, ist das eine arglistige Täuschung.

peterobm  22.06.2014, 01:34
@Interesierter

zur Erinnerung:

steht (leider :( ) unter Sondervereinbarungen: "Aufgrund des Alters und des Unfalls als Bastlerfahrzeug ohne Garantie und Gewährleistung."

sagt doch alles aus. Zudem wohl noch überteuert gekauft.

Interesierter  22.06.2014, 01:59
@peterobm

Wenn du etwas ausdrücken willst, dann schreib bitte klar und deutlich, was du meinst. Ansonsten kann ich nur raten, welche Gedanken sich in deinem Kopf tummeln.

Alter und Unfall sind bekannt, ein 14 Jahre altes Auto sollte eh nur von jemandem gekauft werden, der die eine oder andere Reparatur in Kauf nimmt und ohne Garantie und Gewährleistung bedeutet nichts anderes als den Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung.

Auch wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist, hat der Verkäufer über Mängel, die nicht erkennbar aber vorhanden und ihm bekannt sind, Auskunft zu erteilen. Tut er dies nicht, verschweigt er einen Mangel arglistig und macht sich damit schadensersatzpflichtig.

Aufgrund der wenigen wirklichen Details können wir leider nicht beurteilen, ob dieser Fall hier vorliegt oder nicht. Weiter dürfte sich im Fall des Falles hier auch ein Beweisproblem auftun.

peterobm  22.06.2014, 16:02
@Interesierter

Ausschliesslich wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist, stehen die Chancen sehr gut, den Vertrag anfechten zu können. Da gibt es sogar einschlägige Gerichtsurteile. Bei Privat dagegen halt nicht. Bei einem "Bastlerfahrzeug" deutet genau daraufhin, dass sicher etliche Reparaturen vorgenommen werden müssen um das Fahrzeug wieder in einen fahrbereiten Zustand bringen zu können. Meist aber in einem so schlechten Zustand, dass man Teile ausbauen und in ein anderes gleiches Modell einbauen kann um dieses wieder durch den TÜV zu bringen. Der Käufer hat keine Chance bei einem reinen Privatverkauf.

Interesierter  22.06.2014, 16:42
@peterobm

Um das mal mit deinen eigenen Worten zu bezeichnen: "NONSENS" Zumindest aus rechtstechnischer Sicht.

Das Wort "Bastlerfahrzeug" sagt gar nichts aus. Daraus geht nicht hervor, dass an dem Fahrzeug Mängel vorhanden sind. Ein Freibrief ist das schon gar nicht.

Wenn das Fahrzeug nicht in fahrbereitem Zustand ist, muss der Verkäufer dies, sofern er von den Mängeln Kenntnis hat, angeben.

Auch beim Privatverkauf kann sich der Verkäufer nicht alles erlauben.

Hier stellen sich jedoch 2 Fragen und ein Problem:

  1. Es muss sich um tatsächliche Mängel handeln, die nicht dem Alter und dem erwartbaren Zustand entsprechen. Wir wissen jedoch nicht, was tatsächlich defekt ist.

  2. Der Verkäufer muss von diese Mangel Kenntnis haben und diese Kenntnis dem Käufer gegenüber verschweigen.

Damit kommen wir zum Problem. Das ist das Beweisproblem. Der Käufer muss einen Mangel beweisen, sowie die Tatsache, dass dieser dem Verkäufer bekannt war und dass er ihn arglistig verschwiegen hat. Dann könnte er etwas machen. Die Chancen, hier einen Erfolg zu erzielen, sind jedoch, wie du schon erwähntest, praktisch nicht vorhanden.

Welche Gedanken sich der Käufer machte, als er dieses Fahrzeug ohne Prüfung kaufte und dafür seinen letzten Heller ausgab, wird uns wohl für immer verschlossen bleiben. Hier wird wohl nicht mehr viel zu machen sein.

Wer ist denn auf die Idee gekommen, dass es etwas mit den Zündkerzen zu tun hat ? Wie verhält sich das Auto genau ? Zündkerzen sind leicht ausgetauscht und für ein 5-10 Euro zu haben !!