Ich habe bei Amazon ein Arbeitsvertrag unterschrieben kann wie kann ich bevor ich da überhaupt angefangen habe kündigen?

4 Antworten

Du musst schriftlich fristgemaess kuendigen. Schriftlich heisst auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (also keine e-Mail, kein Fax, kein WhatsApp u.s.w.).

Wenn sich aus dem Vertrag nicht ergibt, dass eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses ausgeschlossen ist, kannst du das auch schon vorher tun und die Kuendigungsfrist kann dann auch schon vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn beginnen. Liegt dann der Beginn des Arbeitsverhaeltnisses noch entsprechend weit in der Zukunft und die Kuendigungsfrist reicht aus, kann das Vertragsverhaeltnis dann auch schon vor dem vereinbarten Antrittsdatum enden.

Sollte eine Probezeit vereinbart worden sein, kannst du mit der fuer diese geltenden Frist kuendigen. Die ist meist etwas kuerzer. Wie lang sie bei dir ist, sollte im Vertrag stehen. Dort musst du also erst einmal nachschauen. Wenn das Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegt, musst du auch dort nachschauen.

Wurde zwar eine Probezeit, nicht aber auch eine fuer diese geltende Kuendigungsfrist vereinbart (ziemlich unwahrscheinlich), gilt die gesetzliche von 2 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag.

Wenn das alles nicht passt, kannst du den Arbeitgeber auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Dafuer gibt es keine Fristen und der kann somit zu jedem beliebigen Tag geschlossen werden. Das geht aber nur, wenn beide Seiten auch damit einverstanden sind (was der Arbeitgeber in einem Fall wie diesem aber wohl meist sein wird).

In vielen Arbeitsverträgen findet sich eine Klausel, dass eine Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist. Ist diese Klausel nicht enthalten, kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Wie sonst auch zwingend schriftlich, also auf Papier mit Unterschrift, nicht per Mail. Und die Frist läuft ab dem Moment, wo die Kündigung dem Arbeitgeber zugegangen ist.

Ansonsten muss man sowas über einen Aufhebungsvertrag lösen, also im gegenseitigen Einvernehmen. Dürfte so oder so die häufigste Variante in solchen Fällen sein. Schließlich lohnt es sich für einen Arbeitgeber absolut gar nicht, wenn man diesen einarbeitet und er dann nach ein paar Tagen der Mitarbeit eh wieder geht mit einer fristgerechten Kündigung (oder vielleicht bis dahin sogar einfach einen Krankenschein einreicht...).

Ruf also an, sage, wie es ist und bitte darum, dass ihr den Vertrag wieder löst, im gegenseitigen Einvernehmen!

Familiengerd  12.05.2022, 10:45
Und die Frist läuft ab dem Moment, wo die Kündigung dem Arbeitgeber zugegangen ist.

Nein.

Die Frist beginnt am Tag, der auf den Tag des Zugangs folgt.

Steht in deinem Arbeitsvertrag.

Kann mir vorstellen, dass du 4 Wochen dennoch arbeiten musst.

Rede mit deinem AG darüber...

Wiesel  11.05.2022, 23:25

Vermutlich ist eine Probezeit vereinbart. Da gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen

NaturCBP  11.05.2022, 23:29
@Wiesel

Das wäre natürlich ideal

Du musst den Arbeitsvertrag wiederrufen. Aber das muss als Brief mit Unterschrift passieren.

NaturCBP  11.05.2022, 23:24
Widerruf des Arbeitsvertrags nicht möglich

Ein Widerruf oder ein Rücktritt vom Arbeitsvertrag sind hingegen nicht vorgesehen. Das heißt: Nur durch eine ordentliche Kündigung kann man sich in diesem Fall vom Arbeitsvertrag lösen.

https://www.google.com/amp/s/amp.focus.de/finanzen/experten/arbeitsvertrag-widerrufen-kann-ich-schon-vor-jobantritt-kuendigen_id_8588678.html

nonamd  11.05.2022, 23:26
@NaturCBP

Soweit ich weis geht das innerhalb von 2 Wochen nach Vertrag.

Familiengerd  12.05.2022, 10:47
@nonamd

Einen Widerruf - wie z.B. bei Online-Geschäften - gibt es bei Arbeitsverträgen aber nicht!!

Der Hinweis von NatureCBP ist doch wohl eindeutig!