Richter die nach Bauchgefühl über Strafen entscheiden, inwieweit ist das in Deutschland möglich?
Wenn jemand als Angeklagter vor dem Richter steht. Der Angeklagte wird für eine Straftat beschuldigt ohne dass es eindeutige Beweise dafür gibt, dass der Angeklagte es war. Der Richter spricht trotzdem eine Strafe aus weil er aus seinem Bauchgefühl und seiner Erfahrung heraus glaubt, das der Angeklagte schuldig ist.
Inwiefern halten Sie dieses Szenario in Deutschland für möglich?
26 Stimmen
15 Antworten
Beide Antwortmöglichkeiten sind schlecht weil zu undifferenziert.
Eine windige Anklage würde die Staatsanwaltschaft nicht erheben. Erhebt sie sie dennoch, muss erst das Gericht entscheiden ob es diese Anklage annimmt.
Aus dem Bauch heraus entscheidet kein Richter, er hört und sieht sich in der Verhandlung alles an und wenn er nicht zweifelsfrei von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist wird er diesen freisprechen.
Das ist Rechtsstaat der täglich gelebt wird, und es gibt mehr Freisprüche und Einstellungen als man gemeinhin glaubt.
Rechtlich betrachtet ist eine Verurteilung aufgrund eines Bauchgefühles des Richters in Deutschland eigentlich vollkommen ausgeschlossen, denn es gilt der Rechtsgrundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten"!. Wenn also keine (ausreichenden) Beweise für die Täterschaft vorliegen, dann MUSS ein Richter den Angeklagten in Deutschland eigentlich freisprechen!. In der Tat ist es jedoch so, dass es schon Prozesse gegeben hat, wo die Beweise sehr dünn waren bzw. eigentlich nur Indizien waren und es am Ende doch zu einer Verurteilung kam. Amtsgerichte dürfen in Deutschland jedoch maximal zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilen und alle Prozesse, wo eine längere Haftstrafe im Raume steht, werden an einem Landgericht verhandelt. An Landgerichten, entscheiden drei Richter, sodass das "Bauchgefühl" eines einzelnen Richters hier dann keine Rolle spielt.
Mfg
Das waren dann aber 6. 😕
Siehste auch vertippt, 2 Schöffen :)
Ich halte es für gut möglich. Zwar muss ein Richter unbefangen sein, aber er oder sie ist auch nur ein Mensch und deswegen kann er oder sie auch unbewusst Sympathien für den oder die eine/n Angeklagte/n haben und ihn oder sie milder strafen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Lg BananaGold2201
Der Beruf des Richters ist es,
die Kriminalität zu bekämpfen.
Es geht NICHT um eine philosophisch-idealistische Idee der Gereichtigkeit.
Beispiel:
Bei 60 Mio erwachsenen Menschen und nur 30.000 Bankfilialen (Verhältnis 2000:1) würde sich ohne gesetzliche Strafrahm folgende Frage für jeden Richter stellen:
"Wie viel Prozent der Bevölkerung müssen durch die Strafe abgeschreckt werden,
wenn sie in der Zeitung lesen:
"Der Bankräuber erbeutete 300.000 Euro und bekam 1 Jahr auf BEWÄHRUNG.
Strafmilderungsgrund:
Er handelte aus dem völlig verständlichen Tatmotiv heraus,
die nächsten Jahre in der Karibik am Strand zu verbringen:
Sonne
Meer
Palmen
Wellness-Oasen
Surfen
5-Sterne-Hotels
...
und dann geht die Kreuzfahrt weiter,
von Insel zu Insel.
Ein mal die Woche muss er sich beim Bewährungshelfer melden."
Dann würde ja wohl keiner mehr die Justiz ernst nehmen.
Also müssen 4 Jahre aufaddiert werden,
weil sich die Abschreckungswirkung auf eine breite Masse der Bevölkerung erstrecken muss.
Der Bankräuber muss also weit über die Vergeltung von Schuld hinaus eine hohe Haftstrafe für den gesamtgesellschaftlichen
Zweck der Kriminalitätsbekämpfung verbüßen,
weil die Zahl der potentiellen Täter,
die durch die Strafe abgeschreckt werden müssen,
so hoch ist.
kommt die Kreuzfahrt jetzt in jeder Antwort ?
Halte ich in allen Staaten der Welt für möglich. Deswegen gibt es das Mittel der Berufung.
Dies muss ich korrigieren, da hast Dich wohl vertippt: bis 4 Jahre ist korrekt. Auch an Amtsgerichten, gibt es Schöffenverfahren, wo in diesen Fällen der Berufsrichter zusammen mit zwei ehrenamtlichen Richtern entscheidet. An Langerichten sind dies dann 5 Richter, 3 Haupt und 3 Schöffen.