Muss ein 80ccm Roller als Motorrad angemeldet werden um zu Tüv?
Wenn ich an mein Fahrrad ein 80ccm Hilfsmotor dran baue kann ich dann noch mit so einem Versicherungskennzeichen rumgurken oder brauch ich dann das ganze Leichtkraftrad Prozedere von wegen Tüv und ordentliche Versicherung?
6 Antworten
Glaube kann das jemand so was abnimmt , so das man damit auf der Strasse fahren darf .
Da ist bei 30 ccm Schuss und 20-24 Km/h .
Das Ding mit 80 ccm bekommt nie eine Zulassung .
Rechtsgrundlage ist in Deutschland die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) Nach deutschem Recht werden diese Fahrzeuge als Leichtmofa bezeichnet.
Die Anlage zu der genannten Verordnung nennt die Bedingungen für ein solches Leichtmofa. Dies sind u. a.:
Hubraum bis einschließlich 30 ccm
Leistung bis einschließlich 0,5 kW
Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 20 km/h ab 24 km/h (z. B. bei Rückenwind, bergab) darf keine Überschussleistung des Motors mehr abgegeben werden.
Leergewicht bis 30 kg
Vorderrad und Hinterrad 559 bis 640 mm bei einer Reifenbreite kleiner gleich 47 mm
keine Gangschaltung für den Motor
zulässigLichtmaschine mit 3 Watt Nennleistung, Halogenlampe 2,4 Watt
Zusätzliche Stromversorgung über Batterie oder Akku
Tretkurbellänge größer 169 mm
Abstand Oberkante Sitzrohrmuffe bis Mitte
Tretlager größer 530 mm
Bremse Wirkung 2,5 m pro sec Quadrat nachgewiesen
Fahrgeräusch max. 65 dBa nachgewiesen
nach dem 31.3.1965 geborene benötigen eine Mofa Prüfbescheinigung oder den Führerschein einer beliebigen Klasse
Mofas und Leichtmofas benötigen in Deutschland eine Versicherung und eine Betriebserlaubnis (BE bzw. ABE).
Während in den 50er Jahren für Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor eine allgemeine Betriebserlaubnis für den Motor genügte, muss seit 1960 eine Betriebserlaubnis für das jeweilige Fahrzeug vorliegen. Fahrer von Leichtmofas sind von der Helmpflicht befreit.Die Leichtmofas müssen bezüglich der Lichttechnik nicht die technischen Anforderungen an Mofas sondern nur die der Fahrräder erfüllen.
Dazu braucht man erstmal eine Betriebserlaubnis
Du wirst es wohl kaum schaffen, den Motor samt Zylinder, Vergaser und Gezriebe an einem Fahrrad sicher zu befestigen.
Wie möchtest Du es mit der Schaltung realisieren?
Falls Du dies schaffen solltest, dann besteht noch dass Problem, dass keine Betriebserlaubnis vorliegt.
Also darf dieses Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Da keine Betriebserlaubnis vorliegt, wird niemand das Fahrzeug versichern.
Also darf es wegen der fehlenden Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz nicht gefahren werden.
Nach deiner Frage her zu erteilen bist Du noch recht jung und hast keinen Führerschein.
Für 80 ccm Hubraum würdest Du Klasse A1 benötigen.
Würdest Du mit dem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wäre es
● Fahren ohne Fahrerlaubnis
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
●Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html
Du könntest natürlich eine Einzelabnahme beim TÜV für das Fahrzeug machen lasseb, aber es dürfte mehr als nehrere Fahrzeuge kosten.
Mit einem Fahrradrahmen wird man dich vom Hof jagen.
Er könnte einen automatik motor einbauen und die schaltung am Fahrrad wegmachen und hinten nur ein Kettenrad dran lassen. dann noch Halterungen mit gewinde für den Motor hinschweißen😂
Du brauchst "das ganze Prozedere" schon wenn der Hubraum mehr als 50ccm beträgt.
Also 51ccm und schon ist es kein Kleinkraftrad mehr sondern ein Leichtkraftrad.
Bei 80ccm wäre es zwar zulassungsfrei (Du brauchst also keine Steuern bezahlen), aber kennzeichnungspflichtig und HU pflichtig.
Das LKRAD erhält also ein verkleinertes amtliches Kennzeichen und muß zur Hauptuntersuchung.
Vor Inverkehrbrinung brauchst Du aber noch eine Betriebserlaubnis, in Deinem Fall eine Einzelbetriebserlaubnis. Die BEgutachtung dazu (§21 StVZO) führt im Westen immer einer der TÜV durch, im Osten die DEKRA in Berlin beide.
Ein 80ccm-Fahrzeug zählt als Leichtkraftrad, dein Vorhaben scheitert allerdings bereits an der Erteilung der Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug wäre Baujahr 2016, egal wie alt der Fahrradrahmen ist, und muss folglich die aktuellen Abgas- und Geräuschgrenzwerte einhalten. Die dafür erforderlichen Gutachten kannst oder willst du dir nicht leisten.