5 Antworten

Ich zitiere https://www.bussgeldkatalog.org/autoaufkleber/

Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten.

Daher sollte es mich stark wundern, wenn Du das vor zwei Jahren durch den TÜV bekommen hättest...

XxShedox 
Beitragsersteller
 19.12.2017, 10:18

Vielen Dank für deine Antwort, was mich daran wundert das ich viele Fahrzeuge mit Sticker auf der Windschutzscheibe sehe.

ja damals hab ich das Auto einfach zum ATU gefahren und abends abgeholt und bekam tüv trotz Aufkleber.

Also sicher wäre ich wenn ich bei ATU Anrufe und die den Stixker vorher entfernen ? Muss ich den TÜV eigentlich erneut zahlen, wenn dieser nicht bestanden wird ?

ohwehohach  19.12.2017, 10:19
@XxShedox
Muss ich den TÜV eigentlich erneut zahlen, wenn dieser nicht bestanden wird ?

Aber natürlich!

Biberchen  19.12.2017, 10:24
@XxShedox

ja mußt du, aber nicht den vollen Preis und es wird dann auch nur kontrolliert was vorher bemängelt wurde.

XxShedox 
Beitragsersteller
 20.12.2017, 07:54
@ohwehohach

Also tüv war kein Problem.

Aufkleber kurz angesehen und Sache war gegessen. Er ist nicht dunkel oder deckt Zuviel ab, somit hat dem Prüfer das überhaupt nicht wirklich interessiert

Hallo,

generell darf die Sicht nicht beeinträchtigt werden.

Z.B breite Sichtfolien / Schriftzüge usw,

Mit deinem Aufkleber würde ich das nicht so eng sehen, aber ich bin nicht der Prüfer.

Man kann ja noch gut durchsehen.

Somit lass ihn erstmal dran, und wenn er beanstandet werden sollte, kannst du ihn immer noch vor Ort entfernen, und bekommst deine Plakette.

Kommt immer die gleiche Frage auf:

Wer prüft die Prüfer?.

Gruß

XxShedox 
Beitragsersteller
 20.12.2017, 07:56

hat geklappt :) Danke für die Antwort

Ganz Unrecht hat der Kollege nicht. Es Kommt auf den Prüfer an was er aus der Vorschrift macht.

Die Vorschrift sagt so was wie: Aufkleber an der Frontscheibedürfen den Sichtbereich des Fahrers mich einschrenken. Akzeptiert müssen werden: Vignetten, die bis x cm in die Scheibe reinragen, Lichtaufkleber, ...

Ich glaube sogar es steht in der Vorschrift was als Sichtbereich zu werten ist.

Wäre immer gut im Zweifel das alte TüV Gutachten dabei zu haben.

Elendiges Thema...

Ganz einfach:

Aufkleber auf der Frontscheibe dürfen die Sicht auf die Straße nicht beeinträchtigen. Sonnenblenden dürfen maximal 0,1m² groß sein und 10cm Breite nicht überschreiten.

Mit deinem Aufkleber wird es in Sachen Sichtbeeinträchtigung schon Probleme geben. Es kommt wirklich darauf an, wie nah du ihn an die A-Säule geklebt hast und wie der Prüfer drauf ist. Immerhin muss er mit seinem Namen dafür bürgen.