Kann man Tüv für ein abgemeldetes Motorrad machen?

9 Antworten

Fahr damit hin . So geht das ! 

OHNE ZULASSUNG ZUR HU FAHREN?

Wir werden immer wieder gefragt, wie man mit seinem nicht angemeldeten Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen kann. 

Dazu gibt das Gesetz eine ganz klare Möglichkeit, die viele aber nicht kennen:

§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung 

dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

In der Praxis kann dies folgendermaßen umgesetzt werden: 

Der Fahrzeughalter reserviert auf seinen Namen bei seinem Verkehrsamt sein Wunschkennzeichen (in Hamburg übrigens auch im Internet möglich). Anschließend lässt er passende Kennzeichen prägen und montiert diese am Fahrzeug. 

Dann wird die Versicherung informiert, denn man benötigt eine Deckungsbestätigung ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung. 

Anschließend kann direkt zur Hauptuntersuchung gefahren werden.

http://www.tankstelle-brandshof.de/gtu/tipps.html

TransalpTom  24.08.2017, 23:56

Der Fahrzeughalter reserviert auf seinen Namen bei seinem Verkehrsamt sein Wunschkennzeichen (in Hamburg übrigens auch im Internet möglich).
Anschließend lässt er passende Kennzeichen prägen und montiert diese am Fahrzeug.

Bitte verleite die Leute nicht zu solch einem Tun, das ist kein Spaß.

Ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen zu versehen, das diesem nicht zugeteilt ist, ist ein Straftatbestand nach §22 StVG.

Lies mal den §10(4) FZV genau (!), Du hast es selbst oben zitiert "... wenn die Zulassungsstelle vorab ein solches zugeteilt hat ..:"

Genau da liegt der Hase im Pfeffer !

Ein reserviertes Wunschkennzeichen ist KEIN von der Zulassungsstelle vorab zugeteiltes Kennzeichen.

Der Passus wurde erst 2007 in den alten Gesetzestest der aus der StVZO übernommen wurde eingefügt.

Bei den meisten Zulassungsstellen steht sogar auf dem Reservierungsbeleg drauf, dass das Kennzeichen zwar reserviert ist, aber trotzdem kein Rechtsanspruch auf dessen Zuteilung besteht.

Mir ist lediglich die Zulassungsstelle der Stadt Köln bekannt, die dieses reservierte Kennzeichen als vorab zugeteilt gleichstellt.

Bei unserer Zulassungsstelle kannst Du z.B. das Kennzeichen reservieren ohne einen Bezug zu irgendeinem Fahrzeug, daher ist es auch nicht vorab zugeteilt.

Das geht problemlos. Du musst das Motorrad nur irgendwie zur Prüfstation hinbekommen. 

Z. B. Mit dem Anhänger, schieben, oder mit Kurzzeitkennzeichen.

Hallo,

nein, für den TÜV ist es egal ob das Fahrzeug angemeldet ist. Nur muss das Fahrzeug zum TÜV bewegt werden.... das ist unangemeldet und ohne TÜV auf der Straße nicht durchführbar....also ab auf den Anhänger und so zum TÜV..

LG

JTK

wie du schon selbst ganz richtig schreibst:

anmelden ohne TÜV geht nicht

Also kannst du die Untersuchung durchführen lassen, wenn das Fzg. abgemeldet ist.