Braucht man für einen Mofa TÜV?

3 Antworten

Deine Frage ist etwas schwammig formuliert, wenn Du mit "TÜV" die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO meinst, bei der man die se runde Plakette aufs Nummernschild bekommt, dann braucht ein Mofa sowas nicht.

Ein Mifa als auch ein Roller muß eine Betriebserlaubnis haben, bei alten Mofas war das noch eine nationale ABE, bei neuen (meißt gedrosselten Rollern) ist das eine EG-Typgenehmigung. Wenn Du einen Roller zum Mofa drosselst, mußt Du eine Änderungsabnahme vom TÜV oder DEKRA machen lassen und die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle neu beantragen, erst dann ist der gedrosselte Roller nach Betriebserlaubnis ein Mofa.

Wenn Du wieder dran rumfummelst, ist u.U. die BE erloschen und Du mußt damit zum TÜV oder DEKRA, und dir die Vorschriftsmäßigkeit des Rückbaus bestätigen lassen.

Von alledem angesehen, hat die ZUlassungsstelle als auch die Polizei in Amtshilfe das Recht eine technische Überprfung zu veranlassen, wenn man der Meinung ist, daß von dem Fahrzeug (auch Mofa) eine Gefahr ausgehen könnte. FIndest Du in §5(1) FZV => siehe hier: (1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen. Die Polizei handelt hierbei in Amtshilfe und da die Polizisten keine Kfz-Sachverständigen sind, fordern die u.U. eine solche Untersuchung.

Roller und Mofas brauchen auch keinen TÜV.

Sie müssen jedoch der Betriebserlaubnis entsprechen. Und wenn der Roller mit unzulässigen Anbauteilen frisiert ist oder schneller fährt, als er laut Betriebserlaubnis darf, dann ist er nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und der Versicherungsschutz ist nicht mehr gültig.

Das weiß die Polizei und sie wird dir garantiert auch nicht gesagt haben, dass der Roller keinen TÜV hat, sondern dass die Betriebserlaubnis erloschen ist weil du irgendwas dran rum frisiert hast. Hab ich Recht?

Igi96ful 
Beitragsersteller
 04.06.2014, 11:26

Daran war nix gemacht ich hab denen nicht richtig zugehört ich hatte kein Gutachten für den roller den hab ich auch nicht gebraucht weil der roller ein 90er Baujahr war

Weder Mofa (25km/h) noch Roller (50km/h) brauchen TÜV.

Gartenfreund19  06.02.2013, 23:21

Das stimmt! Alle Fahrzeuge die mit einem Versicherungskennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden dürfen benötigen keinen TÜV. Diese Fahrzeuge dürfen heutzutag eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h und max 50 cm³ haben.