Zündapp CS 25 nach 45km/h umschreiben, damit zum tüv fahren
Hi, Ich hab eine Zündapp CS 25 bei mir zuhause stehen und will diese auf 45km/h eintragen lassen, da ich 16 bin den A1 führerschein besitze und damit legal 45 fahren will. Nun habe ich heute mit einem Mann vom TÜV-Süd telefoniert und der sagte mir, dass das kein problem wäre, da die CS 25 bereits die Bremsen von einer CS 50 verbaut hätte. Nun zu meiner eigentlichen frage: Der nette Mann vom TÜV-Süd sagte mir auch das ich das Mofa nicht mit dem Auto und hänger zum TÜV fahren muss, sondern selbst damit zum TÜV fahren darf, auch wenn es schon auf 45km/h offen ist. Er behauptete, das wenn mich die Polizei aufhält und kontroliert keine probleme habe wenn ich sage ich bin auf dem weg zum TÜV. Nun will ich wissen ob das stimmt, da ich keine probleme mit der Polizei will, da ich schon mal sozialstunden machen muste wegen Mofa-Tuning. Deswegen währe es sehr wichtig das zu wissen ob ich damit legal zum TÜV fahren darf.
Danke schon im vorraus für die Antworten.
Mit freundlichen grüßen Ederer
1 Antwort
Durch den Leistungs- Umbau am Fahrzeug ist davon auszugehen, dass grundsätzlich die Betriebserlaubnis erloschen ist. Zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis ist die Vorführung bei einem Sachverständigen erforderlich. In § 19 Abs. 5 StVZO ist hierzu ausgeführt:
Ist die Betriebserlaubnis nach Abs. 2 Satz 2 des § 19 StVZO erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen ...... zu führen.