Auto selber bauen? Bis 6 km/h! Danke :D
Hallo Leute, n Freund und ich wollten zusammen mit meinem Onkel ein Vehikel bauen das selber fährt. Dazu würden wir einen Tretroller, einen Bollerwagen oder ein altes Fahrrad nehmen und dort einen kleinen Motor einbauen. Da ich gehört habe dass man mit jedem (nicht den Verkehr belastenden) Fahrzeug, welches nicht schneller als 6 km/h fährt auf der Straße ohne Zulassung oder Versicherung und TÜV fahren darf, wollte ich das hier noch einmal nachfragen, weil ich auf anderen Seiten etwas anderes gelesen habe. An der Umsetzung würds nicht scheitern, da mein Onkel einen Schloßereibetrieb hat :D Will nur das rechtliche wissen.
Vielen Dank! LG nitzschii
2 Antworten
In § 16 der StVZO findet man:
"Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung."
Dein Gefährt wäre also nicht zulassungspflichtig. Das muss allerdings nicht gleichbedeutend sein mit "nicht fahrerlaubnispflichtig" - da fehlt mir derzeit der Überblick.
der unterschied dazu ist er will motor einbauen damit fällt §16 flach und die 6kmh wird über eine betriebserlaubnis festgestellt die es erst nach einmaliger tüvabnahme gibt
soweit alles klar,nur brauchst für das ding eine betriebserlaubnis die gibt's nur nach tüvabnahme und muss den vorschriften der STVZO entsprechen.sprich,blinker,licht,warnblinkanlage,hupe,feststellbremse,betriebsbremse und das gutachten über die 6kmh vom tüv.wenn dir klar ist wie das ding aussehen soll,zeichnung machen,mit einem vom tüv reden und absprechen was er sehn will,dann bauen und abnahme
eines der einfachsten geräte mit weniger arbeit wär ein rasentrecker umrüsten
Da hat er recht.
ok, vielen dank! :D