ohne versicherung zum tüv fahren
Hallo, unser auto war abgemeldet und jetzt haben wir es wieder angemeldet, allerdings ist es noch nicht versichert & wir müssen bald zum TÜV fahren, ist dies erlaubt? was sollen wir machen?
13 Antworten
Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine in § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) geregelte Straftat.
Strafbar macht sich, wer ein Kfz im Straßenverkehr fährt, obwohl für dieses keine KH-Versicherung (Krafthaftpflichtversicherung) besteht. Strafbar macht sich auch, wer als Halter den Gebrauch seines unversicherten Kfz zumindest gestattet hat.
Strafmaß für Fahren ohne Versicherungsschutz: Das Gesetz unterscheidet bei der Bestrafung danach, ob die Tat vorsätzlich begangen wurde oder fahrlässig.
Bei vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr.
Bei fahrlässigem Fahren ohne Versicherungsschutz droht als Hauptstrafe eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu 6 Monaten.
Punkte für Fahren ohne Versicherungsschutz: Inhaber einer Fahrerlaubnis bekommen bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz 6 Punkte ins Verkehrszentralregister (VRVZ) eingetragen.
Fahrverbot für Fahren ohne Versicherungsschutz: Neben der Hauptstrafe kann bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zusätzlich ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausgesprochen werden.
daher für die fahrt zum tüv rote schilder besorgen!!!!!!!!!!!
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: wenn das fahrzeug zugelassen ist, ist es auch versichert. ohne gültige versicherung kann das fahrzeug nämlich nicht zugelassen werden. du hast einen sogenannten vorläufigen versicherungsschutz. mit der zahlung der erstprämie entfällt dann das vorläufige dabei.
und jetzt haben wir es wieder angemeldet, allerdings ist es noch nicht versichert
Wie habt ihr das Fahrzeug ohne Versicherung angemeldet ?
Es ist zur Anmeldung zwingend eine eVB-Nummer nötig, und damit ist das Fahrzeug nach Zulassung auch versichert.
Das Auto kann nicht ohne Versicherung angemeldet werden.
Zur Zulassung wird die EVB-Nummer benötigt.
Natürlich ist es nicht erlaubt mit einem nicht versicherten Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu fahren, besorg dir Kurtzzeit Kennzeichen, damit kannst du dann zum TÜF fahren.