Motorrad Drossel raus! Was tun?
Einen schönen guten Morgen liebe Community,
hier kurz meine Situation. Ich habe 2011 meinen Motorrad Führerschein gemacht und habe mir dann eine Honda CBR 900 SC33 zugelegt und habe sie auf 35 PS drosseln lassen. Ab dem 14. Oktober 2013 bin ich berechtigt mein Schmuckstück offen zu fahren. TÜV hat sie noch bis März 2014 und das Kennzeichen möchte ich auch behalten. Meine Versicherung meinte ich brauche nur kurz anrufen und bescheid geben ab wann ich sie offen fahre. Die würden das kurz umschreiben und fertig. Der Drosselsatz wurde gestern raus gebaut. Hier nun meine Frage. Muss sie jetzt nochmal komplett durch die TÜV Prüfung? Oder reicht es wenn der TÜV das einfach in dem Fahrzeugschein um trägt? Brauchen die auch meinen Fahrzeugbrief? Und muss ich nochmal zur Kfz Zulassungsstelle? Wie gesagt Kennzeichen will ich behalten und anders Versichern lassen möchte ich sie auch nicht.
MfG Fireblade
5 Antworten
Du mußt damit zum TÜV oder zur DEKRA fahren, dort wird eine Änderungsabnahme nach §19(3) gemacht, also im Prinzip genauso, als wenn du die Drossel eingebaut hast. Du kannst das Teilegutachten des Drosselsatzes mitnehmen, wenn es nicht mehr vorhanden ist, ist das auch nicht tragisch, denn der Ingenieur kann sich in seinem Dokument auf den Serienzustand beziehen. Die abnahme kostet ca 40 bis 50 EUR, damit mußt Du aber noch zum Straßenverkehrsamt, weil alle Änderungen die Fahrerlaubnisrelevant sind oder bei denen sich die Fahrzeugklasse ändert, sowie Leistung und Höchstgeschwindigkeit müssen direkt in den Papieren korrigiert werden. GGf mußt Du noch eine neue eVb der Versicherung haben, denn diese muß schlißelich ein höheres Risiko versichern, mußt Du mal bei der Zulassungsstelle erfragen. Du bekommst einen neuen Fahrzeugschein , kostet ca 13 EUR und dann ist Dein Motorrad offziell "offen". Eine neue HU brauchst Du aber nicht zu machen, obwohl, wenn Du eh einmal da bist, ich würde dann die 6 Monate vorziehen und das in einem erledigen, sonst mußt Du im März ja wieder hin.
Allzeit gute Fahrt
Hi,
ich musste damals mit der "Rechnung" der Werkstatt, die die Drossel entfernt hat eigentlich nur zur Zulassungsstelle und es im Fzg-Schein eintragen lassen.
TÜV brauchst du nicht nochmal zu machen.
Dann einfach mit Schein und Brief zur Zulassungstelle und bescheid geben =)
Dürfte auch so gehen =)
Hallo Fireblade ,
Frag beim TÜV nach , müsste aber reichen , wenn es eingetragen wird ! Sicher must Du dafür auch den Brief mitnehmen !
Na das wird aber eine Umstellung , Jetzt offen zu fahren :-))
Wünsche Dir , Allzeit gute Fahrt !!!
GLG clipmaus :-))
Danke für die schnelle Antwort :)
Ja das wird es! Ich freue mich schon wie ein kleiner Junge :D
Naja, wenns der TÜV noch nicht abgenommen hat, muss er das natürlich noch machen, sonst kriegst ja die Bescheinigung nicht die du zur Änderung des Fahrzeugscheins brauchst.
Also erstmal mit dem Bike zum TÜV und die Änderung Abnehmen lassen.
Dann mit Fahrzeugschein und TÜV papieren zur Zulassungsstelle und umtragen lassen, dann bei der Versicherung anrufen und das wars.
Du kannst ja nicht einfach so mit nichts in den Händen zur Zulassungsstelle gehen und sagen ja tragen sie das mal um ein bekannter hat sie ausgebaut, sie hat jetzt so und soviel PS :D
Sonst könnte ja auch jeder hingehen und sagen jaja ich hab sie gedrosselt tragen sies mal bitte um :D
Zum TÜV musst du auf jeden Fall. Dort kann man dir auch sagen, ob du noch zur Zulassungsstelle musst.
Danke für die schnelle Antwort :)
Ein Bekannter hat sie mir rein und wieder raus gebaut ...