Muss die Erstellung einer „IHK Abschluss Projekt Präsentation“ in Betrieb gemacht werden?

1 Antwort

Auszubildene genießen generell besonderen Schutz in der Überstundenregelung. Sind sie noch nicht Volljährig, dürfen sie keine Überstunden leisten. Der Auszubildene, ob volljährig oder nicht, hätte hier trotzdem Recht. Der Ausbildungsbetrieb darf keine Heimarbeit nach voll abgeleisteten Arbeitstunden / pro Tag anordnen, es sei denn der Azubi ist bereits Volljährig und eine entsprechende Überstundenregelung wäre im Ausbildungsvertrag mit genauer Zeitangabe festgelegt ( zb. Hotel-und Gaststättengewerbe ). Ist dies nicht der Fall, hat der Azubi seine Arbeit, wenn sie Teil des Ausbildungsverlaufes ist, während der regulären Dienstzeit zu verrichten. Die von der IHK angegebene Dauer ist ein Richtwert für den Azubi und rein Netto zu verstehen. Sollte der Azubi während seiner Präsentationsvorbereitungen auch andere Tätigkeiten ausgeführt haben, kann er dementsprechend argumentieren.Entscheidend ist hier,wie o.g., eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag. Rechtlich gesehen wäre der Arbeitgeber ohne Überstundenregelung im Nachteil. Sollte die vorgegebene Zeit allerdings deutlich überschritten werden und der Arbeitgeber eine verminderte Arbeitsbereitschaft des Azubis feststellt, kann er mit Angabe seiner Begründung, eine Abmahnung schriftlich erteilen.Der Arbeitgeber sollte seinem Azubi zu verstehen geben, daß eine Übernahme durch sein Verhalten in Frage zu stellen wäre, oder falls eine Übernahme nicht vorgesehen ist, eine negative Beurteilung am Ende der Ausbildungszeit zu erwarten wäre. Es ist darüber hinaus üblich, wenn auch nicht legal, daß neue Arbeitgeber sich im ehemaligem Ausbildungsbetrieb über potenzielle Berufseinsteiger informieren. Dies sollte der Azubi wissen. Aber Vorsicht : Diese Bemerkung darf fallen, aber keineswegs darf der Ausbildungsbetrieb damit drohen, eine schlechte Beurteilung nach Anfrage auch abzugeben !!! Eine Erwähnung das es solche Verfahren gibt muss reichen !!!

sysmindual 
Beitragsersteller
 03.06.2014, 19:53

Anders ausgedrückt ja er könnte es Zuhause in einer Form von Überstunden machen wenn in seinem Arbeitsvertrag eine solche Klausel stehen würde. Die von dem Auszubildenden aufgewendete Zeit die er dann Zuhause Ausübt müsste Ihm aber entlohnt werden? und sind nicht sein Privates vergnügen? die Netto Arbeitszeit würde aufgebraucht (er hatte nur dieses Projekt während der 70 stunden)

die Vorgaben von IHK beinhalten eine [Umsetzung eines Projekts] und [20 Seiten Dokumentation] gehört die [Präsentation] wirklich zu dieser Zeit( 70 Stunden) dazu?

Momentan ist meine Vermutung das die auferlegten Aufgaben nicht in der Zeit zu schaffen sind auch mit Arbeitsbereitschaft.

cosimo77  04.06.2014, 23:14
@sysmindual

eine regelung der überstunden muss nicht zwingend im vertrag stehen wenn der azubi einverstanden,bei entlohnung,wäre.aber dies scheint hier nicht der fall zu sein.wie gesagt,überstunden anordnen kann der arbeitgeber in diesem fall nicht. die " umsetztung eines projekts " ( wenn keine weiteren bemerkungen seitens der ihk gemacht wurden ), bedeutet hier ganz klar : präsentieren und anwenden. theoretischer teil und praktische ausführung. grobes beispiel : der informatiker hat eine idee für ein neues program welches zettelwirtschaft ersetzten könnte.er stellt die idee vor und schreibt das entsprechende program.

Inoir  24.06.2014, 09:43
@sysmindual

Da ich selber dieses Prozedere eben durchgemacht habe und mich rechtlich bei der IHK und meiner Berufsschule erkundigt habe, kann ich folgendes dazu sagen:

Die 70 Stunden sind reine Projekterstellungszeit. In dieser sollen alle Dokumente die er für das Projekt benötigt erstellt werden.

Die Präsentation gehört nicht zu den 70 Stunden!! Jedoch muss/soll der Auszubildende alles was für die IHK oder für die Berufsschule ist während seiner regulären Arbeitszeit erledigen, da es Teil seiner Ausbildung ist.