Wie viel Euro Strafe zahlen bei falschem Zugticket?
Ich möchte mit einem Sparpreis-Ticket eine Zugfahrt von über 3 Stunden machen. Buche jetzt ein Ticket für eine feste Zeit, bin mir aber noch nicht sicher ob ich vllt auch früher schon losfahren kann (wegen Arbeitszeit). Wenn Ticket für 16.00 ist, ich aber schon um 14.00 beispielswiese nehme, wie viel Strafe habe ich da zu zahlen. Das ticket kostet 70 Euro. Sind es dann auch nur 40 Euro Strafe?
Danke für hilfreiche Antworten
10 Antworten
Wenn du ein Ticket hast, das laut Bahnseite nur ab einer bestimmten Uhrzeit gültig ist (z.B. Bundeslandtickets), dann darfst du vorher nicht damit fahren. Ein normales Ticket gilt immer für den ganzen Tag, nur deine Platzreservierung würde, wenn du eine hast, wegfallen und du darfst nicht in einen Zug höherer Preisklasse steigen. Du kannst ja mal auf das Ticket schauen. Da steht oben Ticket gültig vom... bis zum..., Hinfahrt muss bis zum... erfolgen. Das heißt, du kannst auch um 14 Uhr schon fahren.
Wenn du allerdings ein Ticket hast, das für den Zug oder die Strecke oder die Klasse nicht gültig ist, musst du 40€ zahlen.
40 euro jedoch mindestens den preis was du zahlen hättest müssen!!! also die 70 bist du dann trotzdem los... steht sogar in jeden zug innen!
Dann hol dir gar kein Ticket...Im Zug kann man für den Fernverkehr auch noch nachzahlen. Das wäre 70 Euro plus ca 7 Euro. Sonst müsstest du jetzt 30 Eu zahlen und dann im Zug 77 Eus.
Die Antworten mit "40 Euro" sind falsch.
Du zahlst 15 Euro plus die Differenz zum Normalpreis.
Siehe auch www.bahn.de/sparpreis unter "Konditionen":
Sollten Sie Ihre Reisepläne geändert haben, kann die Zugbindung einer Sparpreis-Fahrkarte am Reisetag gegen eine Gebühr von 15,- Euro aufgehoben werden. Zusätzlich ist die Differenz zwischen dem Sparpreis und dem Normalpreis zu zahlen.
Strenggenommen hast Du kein gültiges Ticket. Das Sparticket ist zuggebunden und da Du diesen Zug ja nicht nimmst, hast du kein gültiges Ticket. Du müßtest also im Zug ein neues Ticket lösen, glaube aber nicht, dass Du in diesem Falle die 40 Euro Sttrafe zahlen mußt. Für das lösen eines Tickets in einem normalen Zug (von S-Bahn mal abgesehen) zahlt man ja nicht die 40 Euro Strafe. Oder irre ich mich?