Muss die Ehefrau zahlen, wenn der Ehemann (vor Versterben) bei einem Unfall einen Dritten schädigt?
Also z.B. wenn der Ehemann betrunken Auto gefahren ist - einen Unfall baut, bei dem er selbst verstirbt, aber auch dafür sorgt, dass ein Dritter möglicherweise sein Leben lang pflegebedürftig ist. Muss die Ehefrau für die Kosten, die dem geschädigten Dritten aufkommen, zahlen? Wenn ja, welchen Weg gibt es, außer Scheidung, für die Frau aus dieser Verpflichtung rauszukommen - z.b. auch unabhängig von einem Unfall, wenn der Mann einfach Schulden hatte ? Danke.
12 Antworten
Die Ehe wird automatisch aufgelöst wenn ein Partner stirbt. Da du die nächste Erbin bist, kannst du das Erbe ausschlagen. Du bekommst somit kein Geld, aber bist auch von den Schulden befreit.
Einfach das Erbe ausschlagen. Dann behält sie ihren Anteil am Vermögen und seiner wird zunächst zur Deckung der Verbindlichkeiten herangezogen und wenn das nicht reicht, haben die Gläubiger Pech. Natürlich muss dann auch ggf. ein gemeinsames Haus beliehen oder verkauft werden.
Das Erbe Ausschlagen.Das Auto muss aber versichert sein das er fuhr..Aber das ist die Einzige Möglichkeit.Du bist nicht Zahlungspflichtig für deines Mannes schulden Aufzukommen..Nur über die Annahme des Erbes dann Erbst du auch seine schulden.Gehe zum Notar,viele Anwälte sind auch Notar.Es gibt nur eine Kurze _Ausschlagunsfrist.
Wenn die Ehefrau das Erbe des verstorbenen Mannes antritt, so nimmt sie auch die Schulden auf sich. In diesem Fall JA, sie müsste dafür aufkommen.
Wenn sie das Erbe ablehnt wird sie nichts bezahlen müssen, dafür aber auch nichts erben können.
Das betrifft jegliche finanzielle Verpflichtungen des verstorbenen Ehegatten, also auch Kredite, Kontoüberziehungen bei der Bank, Hypotheken, Geldstrafen etc.
Geldstrafen können nicht gegen einen Toten verhängt werden. Mit Geldstrafen die zu lebzeiten verhängt wurden, sieht es anders aus.
wegen solchen Situationen ist man versichert.
Gegen Schäden aus Trunkhenheitsfahrten eher nicht (Ausschluss der Leistungspflicht wg. grober Fahrlässigkeit) :-O
Die KFZ - Haftpflichtversicherung muß zahlen. Anspruchsberechtigt ist ja nicht der Versicherungsnehmer, sondern der Unfallgegner. Sie kann den Verursacher aber mit bis zu 5000€ in Regress nehmen.
Für Geldstrafen gilt das nicht. Die Frau ist nicht Täterin.