Bekommt eine Ehefrau, die bewiesenermaßen schwanger von jemand Anderem ist, Kindesunterhalt vom Kindesvater?
Bsp: Ehefrau geht fremd
Ehefrau wird vom Seitensprung schwanger und will das Kind behalten. Es soll mit den in der Ehe entstandenen Kindern als normales Geschwisterchen aufwachsen.
Alle wissen darüber Bescheid und haben es akzeptiert. Es kommt also nicht zur Scheidung.
Hat der Ehemann, der ja das Kind einfach nur aufzieht, irgendwelche finanziellen Verpflichtungen? Bzw. Bekommt die Ehefrau vom Erzeuger Kindesunterhalt?
Ziemlich abstrakt, ich weiß. Normalerweise ließe man sich ja scheiden…aber was wäre, wenn nicht?!
11 Antworten
Ob Scheidung oder nicht ist dabei erstmal irrelevant.
Der rechtliche Vater ist erstmal der Ehemann, da das Kind ehelich geboren wurde.
Ergibt sich aus §1592 BGB:
Vater eines Kindes ist der Mann,
1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,...
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1592.html
Wenn die Frau also fremdgegangen ist, es ihrem Mann erzählt, der sich daraufhin trennt, dann wird das Baby dennoch geboren in der Zeit, wo die Beiden verheiratet sind wegen des Trennungsjahres.
Aber hier ist §1599 BGB wichtig:
(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.
(2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses wirksam.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1599.html
Sind sich also alle Beteiligten einig, dann geht das Ganze recht problemlos über die Bühne.
Sind sich die Beteiligten allerdings nicht einig, dann wird es schon schwieriger.
Der rechtliche Vater, also der Ehemann, kann die Vaterschaft anfechten, wenn er Kenntnis davon erhält, dass er nicht der Vater sein könnte.
Der biologische Vater kann dies aber nicht, wenn der rechtliche Vater eine familiäre Bindung zum Kind hat. Bedeutet: auch wenn ein Mann der Meinung ist der Kindsvater zu sein, kann er nicht einfach in die Ehe herein platzen und sagen: ich bin aber der Vater und will die Vaterschaft.
In deinem genannten Fall, wo zwar alle Beteiligten Bescheid wissen, aber Niemand die Vaterschaft anfechtet, bleibt der Ehemann der rechtliche Vater mit allen Rechten und Pflichten. Der biologische Vater hat überhaupt keine Pflichten und keine Rechte.
Problematisch wird dies dann, wenn sich das Ehepaar Jahre später doch mal trennt. Dann kann der rechtliche Vater eine Anfechtung vergessen! Er hat nämlich nur 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten, wenn er Kenntnis über den Umstand hat, dass er nicht der Vater ist bzw. sein könnte.
Bedeutet: er zahlt für ein Kind welches nicht sein Kind ist. Der biologische Kindsvater ist komplett raus!
Und so abstrakt ist das auch nicht! Es gibt durchaus Fälle, wo Alle Bescheid wissen, es aber trotzdem so laufen lassen. Genauso gibt es Männer die eine Vaterschaft anerkennen beim Kind der Freundin, obwohl sie wissen, dass sie nicht der Vater sind. Das wird dann erst zum Problem, wenn man sich trennt. Denn aus der Nummer kommen sie schwer wieder raus.
Insgesamt - müsste dann der bis dato rechtliche Vater ( diese, seine Vaterschaftschaft anzweifeln, um diese folgend auf den biolgischen Vater "übergehen" lassen zu können.
Egal wie - Du wirst selbst ( nach Aberkennung Deiner Vaterschaft durch den biologischen Vater ), soweit danach Deine Frau seitens des Kindsvaters keinen Unterhalt bekommt, auch für dies Kind Unterhalt leisten müssen, falls der Kindsvater keinen Unterhalt leistet.
Abschließend - Deine Frau hat zudem keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß, wenn der Kindsvater keinen Unterhalt leistet.
Bekommt die Ehefrau vom Erzeuger Kindesunterhalt?
NEIN - die Frau ist verheiratet - damit ist der Ehemann automatisch der rechtliche Vater.
Sie müsste schon diese Person als Vater in der Geburtsurkunde angeben. Dann schon; damit hat der Vater auch das Umgangsrecht
Wenn die Mutter das Kind in der Ehe zur Welt bringt, dann ist der Ehemann automatisch rechtlicher Vater des Kindes. Dann steht ihr auch kein Unterhalt von einem Dritten zu.
Würde der Ehemann die Vaterschaft anfechten und der Seitensprung-Mann die Vaterschaft anerkennen, dann würde dem Kind auch Unterhalt des leiblichen Vaters zustehen. Doch primär richtet sich die Unterhaltspflicht danach wer der rechtliche Vater ist.
Da geht 'Vater durch Ehemann zur Zeit der Geburt des Kindes und Vaterschaft nicht angefochten' der Biologie vor. Anerkennung nebenbei auch. Du kannst also ein Kind als deines anerkennen, das nicht dein leibliches ist und wenn die Mutter zustimmt, dann ist das rechtlich dein Kind... obwohl keine genetische Verbindung besteht.
Klar ohne Probleme 🤣
Ja. Ohne Probleme.
Nur innerhalb eines begrenzten Zeitraumes!
Die Frist beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der rechtliche Vater von den Umständen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen, jedoch nicht vor der Geburt des Kindes. Bei der Zweijahresfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumung das Anfechtungsrecht erlischt.
Mir egal wer so dumm ist sich hier zu noch Kinder anzulegen als Mann dem ist nicht zu helfen!
Was in meinen Augen genügend Zeit ist. Sich zwei Jahre zu überlegen ob man das Kind als eigenes will oder nicht, ist ja nicht zuviel verlangt.
Sehe ich anders..., aber das ist deine Meinung.
Jein, umgekehrt kann eine Frau (die z.B. auf Kindesunterhalt verzichtet hat) ohne Verjährungsfristen immer Kindesunterhalt einfordern.
Es ist einfach ein Spiel aus dem letzten Jahrtausend; ein Kind braucht einen Vater so oder so........
Ja dann frohes zahlen mein Freund!
Ich bin eh weiblich.
Und ja... jemand muss zahlen für das Kind, das er gezeugt hat. Wenn er das nicht will, dann sollte er kein Kind zeugen. So einfach ist das....
In der Rechtsprechung, die bekanntlich immer der Realität hinterher humpelt, geht man wohl davon aus, dass ein "anständiger" Ehemann dafür Sorge trägt, dass die Frau nicht von einem anderen ein Kind bekommt. Wie er das rein praktisch anstellen soll, darüber gibt es keine Bestimmungen. Manchmal denke ich, in der Rechtssprechung spielt so etwas wie Schadenfreude eine Rolle: da siehtst du, wie blöd du bist. Ein anderer macht deiner Frau ein Kind.
Heißt: Wenn meine Frau jetzt fremdlaicht und schwanger wird, ist das erstmal vollumfänglich mein Kind?! 😳🤯
Nein.
Wenn das Kind während der Ehe geboren wird und du dich Vaterschaft nicht anfichst.
Bei einem in der rechtlich intakten Ehe geborenen Kind gilt erstmal der Ehemann als rechtlicher Vater. Der kann aber, wenn ihm das nicht passt, etwas dagegen machen.
So ist es!
Weißt du das genau?
Unterhaltspflicht richtet sich nach rechtlichen Eltern und wie man rein rechtlich Vater wird sagt das BGB. Irgendwo in den 1590ern, glaub ich.
Wenn das Kind in einer Ehe zur Welt kommt ist erstmal der Ehemann der Vater. Er muss dann gegenüber dem Vormundsgericht diese Vaterschaft nicht anerkennen und dann wird nach dem richtigen Erzeuger gesucht.
Das ist wirklich sehr traurig! Eigentlich unfassbar!