Wer muss den Kredit bei Trennung zahlen?
Es geht um folgenden Fall. Beide Eheleute kaufen zusammen eine Wohnung. Die Wohnung gehört der Ehefrau und beide sind im Kredit aufgeführt. Kann der Ehemann nach der Scheidung sagen, dass sie ja jetzt getrennt sind und ihm die Wohnung nicht gehört und er somit nichts mehr zahlen muss. Oder hat das nichts mit der Scheidung zutun? Ich meine, wenn 2 Personen im Kredit stehen dann zahlen auch beide egal wie sie zu einander stehen.
6 Antworten
Beide haften für den Kredit.
Aber vielleicht kann man ja im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Lösung dafür finden.
Es ist noch viel schlimmer. Die Beiden haften gesamtschuldnerisch. Das heißt, die Bank kann sich aussuchen, vom wem sie das Geld verlangt.
Gegenüber der Bank hafteten beide gesamtschuldnerisch für den gesamten Kredit. Der man hätte für Zahlungen der er nach der Scheidung leistet einen Anspruch auf Ausgleich durch die Frau.
Alles was während der Ehe passiert ist idr durch den Zugewinn Ausgleich abgegolten
Gegenüber der Bank haftet der Ehemann weiter mit, denn er hat ja den Kreditvertrag unterschrieben. Sollte die Exfrau also aus irgendeinem Grund die Raten nicht mehr zahlen, so wird sich die Bank an den Mann halten - egal ob er geschieden ist und egal ob er Eigentümer ist oder nicht.
Intern allerdings, also im Verhältnis der Ex-Ehegatten zueinander, ist nur die Frau verpflichtet, die Raten zu tragen. Der Mann kann also verlangen, dass sie die Raten alleine zahlt. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach und wird deshalb der Ehemann auf Zahlung in Anspruch genommen (siehe oben), so kann er von seiner Exfrau die Zahlungen, die er an die Bank eisten musste, ersetzt verlangen.
Die Darlehnsnehmer müssen, wie bisher.
Es sei denn, der Geldgeber schreibt um.