Immobilienkauf von Pflegefall?
Hallo,
Die Situation:
Vor 2 Monaten haben meine Frau und Ich den Kaufvertrag zu einer Immobilien unterschrieben.
Der Eigentümer dieser Immobilien ist Pflegefall und hat einen gesetzlichen Betreuer. Soweit ich weiß nun schon über zwei Jahre.
Aktuell liegt der Kaufvertrag in einem Amtsgericht und bedarf noch einer Genehmigung. Jedoch hat sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert und wir bangen nun darum die Immobilie überhaupt zu bekommen.
Kinder und Ehefrau haben kein Interesse an der Immobilie wie uns mitgeteilt wurde. Was jedoch passiert, wenn der Eigentümer verstirbt bevor das Amtsgericht schlussendlich entschieden hat?
Danke für eure Antworten.
Beste Grüße
2 Antworten
Wenn der Betreute stirbt, bevor die betreuungsgerichtliche Genehmigung erteilt und euch zugegangen ist, bleibt der Kaufvertrag schwebend unwirksam. Er muss dann von den Erben des Betreuten genehmigt werden. Die Betreuung endet Kraft Gesetzes mit dem Tod des Betreuten.
Das Gericht hat den Antrag auf die Genehnmigung des kaufvertrges zum entscheiden.
Stirbt der Verkäufer zwischenzeitlich, ändert dies nichts am schwebend wirksamen Kaufvertrag selber.
Stimmt das Gericht aus wichtigtem Grunde dem Vertrag nicht zu, wird dieser nicht rechtwirksam und das Kaufobjekt geht in die Erbmasse des Erblassers über.
Sie können sich dann immer noch mit den Erben neu einigen.
Stimmt!
Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Der Betreuer entfällt.
Der schwebend wirksame notarielle Kaufvertrag, der vom noch lebenden Verkäufer unterzeichnet wurde, stirbt mit der Versagung der Genehmigung durch das Gericht.
Sieht da Gericht hingegen keine Bedenken, statt der Immobilie einen stattlichen Erbgeldbetrag im Nachlaß zu wähnen, geht das auch.
Das Gericht kann den Vertrag nicht mehr genehmigen, wenn der Betreute vor der Erteilung stirbt, da die Betreuung mit dem Tod des Betreuten beendet ist. Zur Wirksamkeit ist zudem die Zuleitung an den Vertragspartner erforderlich.