Stromzähler-Wechsel
Ich (Vermieter) sitze derade über der Nebenkosten-Abrechnung. Im letzten Jahr hat die Wohnung einen neuen modernen Stromzähler erhalten, weil der Alte einfach zu alt war und die Genauigkeit unsicher war. Darf ich den Mieter an den Zähler-Wechsel-Kosten (80 Euro) beteiligen?
7 Antworten
Nein, der Zähler gehört erstens zu einer von dir eingeleiteten Modernisierungsmaßnahme und bleibt zweitens fest mit dem Haus verbunden, also auch nach einem eventuellen Auzug des Mieters. Die alten Zähler sind übrigens nicht ungenauer, die werden auch geeicht. Und schau mal auf das BAUJAHR deines "Neuen" Zählers. Das sind meist überholte Altgeräte.
Diese Kosten hat der Vermieter zu tragen.
Aber wieso entstehen hier überhaupt Kosten?
Jeder Stromzähler hat eine Eichzeit, und wenn diese abgelaufen ist, hat der Stromversorger den Zähler kostenfrei zu tauschen.
Vermutlich ein Zwischenzähler - sonst hast Du Recht: da ist der Versorger dann zuständig.
Das sind normalerweise Kosten, die der Versorger im Rahmen seiner Eichpflicht zu tragen hat...
Jetzt kommt es daher auf den genauen Grund für den Austausch an. Regelmäßiger Austausch gehört zu den Betriebskosten, ist dieser aber außerplanmäßig, musst Du dies tragen...
Also gab es einen Wechsel, weil die Wohnung Starkstrom bekommen hat? Diese Kosten können nicht umgelegt werden...
Nein, jedenfalls dann nicht, wenn dieser nicht im Mietvertrag steht, denn der Mieter hat einen Vertag mit dem Versorger und Zahlt die Zählermiete
Wenn das so ist, hat der Vermieter auch keinen Austausch des Zählers vorzunehmen.
Nein. Ein Stromzähler gehört nunmal zur Wohnung. Könnte sogar sein, das infolge höherer Zählergebühr der Mieter da schon mehr bezahlen muß.
es war ein neuer Zähler, eine andere Art notwendig. Wechselstrom-Drehstrom. jedenfalls einer der mehr abkann. Vor 50 Jahren hat man noch nicht so viele technische Geräte im Haus gehabt.