muss der Vermieter die neue Haustür bezahlen?
lten Vor drei Jahren sind wir in ein Haus zur Miete eingezogen. Bei Abschluss des Mietvertrages sicherte uns der Vermieter mündlich zu, die alten undichten Türen gegen neue, wärmeisolierende Türen zu tauschen. Kann ich mich auf diese mündliche Zusage berufen? Ist diese Rechtsverbindlich?
8 Antworten
Letztlich bleibt Euch nichts anderes übrig, als den Vermieter darauf anzusprechen und ihn zu bitten, die Türen (mindestens 2?) auszutauschen. Möglicherweise lehnt er ab, weil er mit Euch als Mieter vielleicht mal schlechte Erfahrungen gemacht hat (?).
Dann gibt es noch 2 Möglichkeiten:
Drohung mit Auszug, da man sich die teuren Heizkosten nicht mehr leisten kann. Der Vermieter muss sich dann fragen, was ihn letztlich teurer kommt:
Renovierungskosten, Mietausfall, niedrigerer erzielbarer Mietpreis, schlechte Folgemieter
oder die neuen Türen.
Und vielleicht hilft es auch, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass er die Türen innerhalb von 10 Jahren voll durch den Mieter erstattet bekommt, wenn er die entsprechende Modernisierungsmieterhöhung vornimmt und ihr als Mieter sie akzeptiert.
Beispielsrechnung: 2 mittelmäßige neue Haustüren a € 2000,- = € 4000,-. 11 % pro Jahr als Modernisierungsmieterhöhung umlegen = € 440,- pro Jahr = € 36,70 pro Monat.
Spart ihr das nicht an Heizkosten pro Monat bzw. Jahr ein?
Wenn Euch die Mieterhöhung zu hoch ist, könnt ihr im Gespräch auch einfach anbieten, dass ihr 10 € oder 20 € pro Monat freiwillig mehr Miete bezahlt, wenn er neue Haustüren einbaut.
Auch eine mündliche Zusage ist zunächst einmal rechtsverbindlich. Nur ist hier immer das Problem, diese Aussage unter Umständen auch beweisen zu können. Denn oftmals kann (oder will) sich ein Vermieter möglicherweise an solche Aussagen auf einmal ganz plötzlich nicht mehr erinnern!
Bei Abschluss des Mietvertrages sicherte uns der Vermieter mündlich zu, die alten undichten Türen gegen neue, wärmeisolierende Türen zu tauschen.
Schön, dass er das gesagt hat. Aber hat er auch gesagt, wann das vonstatten gehen soll? Du kannst diese Zusage nicht nachweisen, solange du nichts schriftliches hast.
lten Vor drei Jahren sind wir in ein Haus zur Miete eingezogen. Bei Abschluss des Mietvertrages sicherte uns der Vermieter mündlich zu, die alten undichten Türen gegen neue, wärmeisolierende Türen zu tauschen. Kann ich mich auf diese mündliche Zusage berufen?
Man sollte solche Versprechungen immer schriftlich festhalten, wenn man es nicht beweisen kann, leidet so manche Person an Alzheimer.
Dann ist noch die Frage, wann er die Sachen erneuern wollte, was er genau gesagt hat.
Nach drei Jahren dürfte sich die mündliche Zusage zur Erneuerung der Türen in Wohlgefallen aufgelöst haben. Inzwischen hast du dem Vermieter um die 20.000€ Miete bezahlt. Die Ausrede "Kein Geld" wird wohl nicht ziehen. Deshalb meldest du jetzt schriftlich die Mängel nachweislich dem Vermieter und forderst ihn auf bis zum 20.04.2014 die Mängel zu beheben. Eine Mietminderung kannst du auf Grund der Sachlage nicht vornehmen, eine Ersatzvornahme könnte zu teuer werden aber dennoch zu prüfen sein. Bliebe noch eine Instandsetzungsklage, falls die Mängel sehr gravierend und mit Energieverlusten begründet werden können.
Es ist nichts beweisbar, was damals mündlich besprochen wurde. Auch dass die Türen nicht normgerecht schließen, sei damals unbewiesen geblieben. Gegenwärtig liegt also ein Mangel vor, der möglicherweise schon bei Übergabe vorgelegen hat aber nicht erkannt wurde. Sicher erinnert sich der Vermieter nicht, weil auch auf dem Übergabeprotokoll keine undichten Türen als Mangel verzeichnet wurde. Es bleibt also unbewiesen, dass die Türen bei Übergabe der Mietsache bereits undicht waren. Deshalb muss der vergessliche Vermieter nun endlich seine Aufgabe erfüllen und die Mietsache in einen vertragsgerechten zustand versetzen. Das hat nichts mit Bitten zu tun sondern mit Forderungen.
Es liegt kein Mangel vor. Das Haus wurde in dem Zustand akzeptiert. Was damals mündlich besprochen wurde, ist nicht beweisbar.
Deshalb hilft hier wohl eher freundliches Bitten, als irgend etwas zu fordern.