Mündliche mietzusage bindend??
Wenn man mündlich zugesichert bekommt und noch betont wird das es verbindlich ist ( mit Zeugen)
Und auf WhatsApp darüber schreibt, ist es dann verbindlich? Oder kann der Vermieter noch nein sagen.
Noch kein Mietvertrag vorhanden
6 Antworten
Um den bislag hanbüchen rechtirrigen Meinungen mal etwas substantiiert Justitiables entgegenzusetzen:
Ist Abschluß eines schriftlichen Mietvertrags besprochen, kommt ohne beiderseitige Unterschrift mangels Annahme eines konkreten Angebots kein wirksamer Vertrag zustande. Und wenn es noch so viel Absichtserklärungen und Zeugen gäbe, darf jede Partei unschädlich von ihren Verhandlungen zurücktreten :-O
Und Schriftform der Mietverträge ist der Regelfall: Ohne könnten weder Betriebskosten umgelegt noch Kaution gefordert oder Treppenhausreinigung bestimmt werden :-O
Und im Umkehrschluss müsste jeder Mieteinteressent nunmher schriftlich vereinbarten vierjährigen Kündigungsverzicht, Winterdienstpflicht oder Kleinreparaturklausel hinnehmen, nur weil er dem Mietvertragsschluss vor Zeugen zugesichert hat. Da ist natürlich Blödsinn, auch wenn etwa SirAndiusNr2 oder peterbohm das im Brustton der Überzeugung behaupten, nur keine Ahnung haben: Richtigerweise käme damit ein neues Angebot auf den Tisch, dass man unschädlich dankend ablehnen darf :-O
Und das gilt auch umgekehrt, wo man dem VM einen festen Job zusichert oder Mietschulden verschweigt.
Es mag ja stimmen, dass Mietverhältnissse selbst mündlich, per Handschlag oder schlüssiger Handlung zustandekommen: Etwa durch Schlüsselübergabe und Mitteilung der Mietenkontoverbindung.
Aber eben nicht durch Zusagen, ohne das alle relevanten Bedingungen des Mietverhältnisses vereinbart und übereinstimmend akzeptiert wären.
Nein, das sieht der BGH genau so. Nur du redest immer noch ahnungslos daher: Ein Vorvertrag ist ein Vertrag zu einem Vertrag, etwa bei Hauskauf vor Neubau oder Erwerb von Geschäfstanteilen vor Geschäftsgründung. So etwas wie ein Mietvertrag als Vorvertrag wie in deinem Altersheim-Beispiel wurde hier gerade nicht geschlossen :-O
Was du meinst ist c.i.c., ein vorvertragliches Schuldverhältnis. Das kommt aber nicht in Betracht, wenn schriftlicher Mietvertragschluss geregelt wurde. Bis dahin dürfen die Parteien noch im Unterschriftstermin von Unterschrift und damit Vertragsschluss unschädlich zurücktreten :-O
ist bindend und durch Zeugen beweisbar, nur auf welcher Seite die Zeugen stehen, hat in der Regel die größeren Chancen vor Gericht
das wären auch Kaufverträge
Er kann immer noch nein sagen auch wen du mit dem whatsapp chat Nachweis vielleicht gegen ein nein klagen könntest falls er sich nicht dran hält
Es ist nur meine Meinung ich bin kein Anwalt also kann es auch falsch sein
eigentlich ist dies schon bindend
Solange du keinen Mietvertrag unterschrieben hast ist es zwar theoretisch bindend, müsstest es aber im Notfall einklagen
Ok das ist gut zu wissen
http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/xiizr40_05.htm
Das sieht der BGH anders. 🤔 Es ist auch die Rede von einem Vorvertrag. Nur mal so nebenbei