Zählt das was im Mietvertrag steht oder meine mündliche Zusage?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt wirksam nur das, was schwarz auf weiß gedruckt oder handschriftlich eingefügt in deinem Mietvertrag steht und nichts Anderes. Da es dort keine Klausel zum Kündigungsverzicht für 2 Jahre gibt, darfst du selbstverständlich mit Dreimonatsfrist kündigen. Jetzt aktuell darfst/kannst du zum 30. April 21 kündigen, Zugang beim Vermieter bis 3. Februar.

Wenn das tatsaechlich so gesagt wurde, kann ich mir - gerade bei diesem Vermieter - beim besten Willen nicht vorstellen, dass es nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen wurde. Steht da wirklich nichts von einem zweijaehrigen Verzicht auf eine ordentliche Kuendigung?

Wenn's wirklich nicht im Vertrag steht, kannst du natuerlich jederzeit mit der gesetzlichen Kuendigungsfrist von (knapp) 3 Monaten kuendigen.

Sicher, dass du den Mietvertrag genau gelesen hast? Die minimale Nutzungsdauer steht üblicherweise irgendwo ganz vorne im Mietvertrag. Wenn dem nicht so ist, dann gilt die mündliche Vereinbarung NICHT. Wie will der Vermieter nachweisen, dass er diese Vereinbarung mit dir getroffen hat?

Andererseits was hat der Vermieter davon, wenn du bald nicht mehr in der Lage sein wirst die Miete bezahlen zu können? Das bringt dem Vermieter doch nur Ärger, wenn er dich ständig abmahnen muss und dich an den Rückstand deiner Miete erinnern muss.

Sicher das dazu nichts im Vertrag steht?

Vielleicht sowas ähnliches:

Die Vertragsparteien verzichten für die Dauer von 24 Monaten auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung.

PizzaPlanetX 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 10:43

Ich bin mir gerade nicht sicher, eigentlich nicht. Aber was soll ich denn machen wenn ich mir die Miete nicht leisten kann..

DaKaBo  26.01.2021, 10:48
@PizzaPlanetX

Geh doch den Vertrag erst noch mal ganz genau durch, bevor du dir schlaflose Nächte machst...

ThisIsJustMeHH  26.01.2021, 18:57
@PizzaPlanetX

Das ehrliche Gespräch mit deinem Vermieter suchen. Es ist durchaus möglich dass dieser Erkennt dass es für ihn Selbst das Einfachste ist in Beidseitigem Einvernehmen den Vertrag zu einem Früheren Zeitpunkt zu Beenden. Ein Freundliches ehrliches Gespräch ist da wahrscheinlich das Vielversprechendste.

Ansonsten hast du für eine Wohnung die du selbst nicht mehr Nutzt ein Recht darauf Untervermietung vom Vermieter genehmigt zu bekommen.

Der schriftliche Vertragsinhalt gilt!